Wenn Sie eine steuerliche Absetzung, die Möglichkeit, Kosten für eine Immobilie über mehrere Jahre von der Steuer abzusetzen nutzen, sparen Sie langfristig viel Geld – vorausgesetzt, Sie wissen, was erlaubt ist. Viele Eigentümer denken, dass nur der Kaufpreis absetzbar ist. Doch das ist nur der Anfang. Was wirklich zählt, sind die Modernisierungen, die Sie vornehmen, und wie Sie sie dokumentieren. Die Abschreibung für vermietete Immobilien, die jährliche Absetzung von Anschaffungs- und Modernisierungskosten über die Nutzungsdauer kann bis zu 10 % pro Jahr betragen – wenn alles richtig gemacht wird. Das Finanzamt prüft nicht nur die Rechnungen, sondern auch, ob die Maßnahme wirklich zur Erhaltung oder Verbesserung des Gebäudes dient. Ein neuer Kachelofen? Nicht absetzbar. Eine neue Heizung? Ja. Eine neue Tür? Auch das zählt – besonders, wenn es um energetische Verbesserungen geht.
Die Erbschaftsteuer, die Steuer, die auf den Wert einer vererbten Immobilie erhoben wird ist ein weiterer Punkt, den Sie nicht ignorieren dürfen. Wenn Sie eine vermietete Wohnung vererben, gibt es spezielle Regelungen: Der Wert der Immobilie wird nicht nach dem Marktpreis, sondern nach einem reduzierten Ertragswert berechnet – wenn Sie die richtigen Papiere haben. Und wer erbt, muss nicht immer sofort zahlen. Mit einer Ratenzahlung oder einer Befreiung für enge Verwandte können Sie die Belastung deutlich senken. Auch die Sanierungskosten, die Ausgaben für Reparaturen, Modernisierungen oder energetische Verbesserungen an einer Immobilie spielen eine Rolle. Sie können sie nicht nur absetzen, sondern oft auch mit Fördergeldern kombinieren. Wer seine Fassade dämmt, die Fenster austauscht oder die Heizung modernisiert, hat mehrere Wege, um die Kosten zu senken – steuerlich und finanziell.
Es geht nicht darum, alles zu machen. Es geht darum, das Richtige zu machen – zur richtigen Zeit und mit den richtigen Unterlagen. Die Beiträge auf dieser Seite zeigen Ihnen, wie andere Eigentümer genau das geschafft haben: mit klaren Schritten, ohne überflüssige Ausgaben und mit vollem steuerlichem Nutzen. Sie finden konkrete Beispiele, wie eine neue Küchenzeile oder eine Hänge-WC-Installation in die Abschreibung einfließen – und was Sie unbedingt vermeiden sollten. Es ist nicht kompliziert. Es ist nur anders, als viele denken.