Wenn es um die Mietrecht Küche, die gesetzlichen Regeln, die bestimmen, wer was in einer Mietwohnung verändern darf – besonders in der Küche. Auch bekannt als Küchenmodernisierung im Mietverhältnis, regelt es, ob ein Vermieter neue Fliesen legen, einen neuen Herd einbauen oder der Mieter seine eigenen Schränke montieren darf. Viele Mieter denken, dass sie alles ändern dürfen, was ihnen gefällt – doch das ist falsch. Und viele Vermieter glauben, sie können jederzeit eine alte Küche austauschen – auch das ist nicht so einfach.
Ein Mietvertrag Küche, der spezifisch die Ausstattung der Küche beschreibt – etwa ob eine Einbauküche enthalten ist oder nur Grundausstattung ist entscheidend. Wenn im Vertrag steht, dass eine Einbauküche vorhanden ist, darf der Vermieter sie nicht einfach entfernen, nur weil er sie modernisieren will. Der Mieter hat Anspruch auf eine funktionsfähige, vergleichbare Ausstattung. Ein Austausch gegen eine schlechtere Küche ist nicht erlaubt. Und wenn der Vermieter eine neue Küche einbaut, darf er die Miete nicht einfach beliebig erhöhen – nur wenn es eine Küchenmodernisierung, eine wesentliche Verbesserung, die den Wohnwert dauerhaft steigert, wie etwa neue Elektrogeräte, Isolierung oder eine komplett neue Einbauküche mit moderner Technik ist, kann er eine Mieterhöhung beantragen – und nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz, der gesetzlich geregelt ist.
Als Mieter darfst du deine Küche nicht einfach umbauen, ohne Zustimmung. Ein neuer Spülkasten? Das ist meistens okay. Neue Griffe an den Schränken? Meistens auch. Aber wenn du die Fliesen wechseln, die Wand verputzen oder die Elektroinstallation verändern willst, brauchst du schriftliche Genehmigung. Sonst musst du es am Ende wieder rückgängig machen – und bezahlen. Und wenn der Vermieter die Küche sanieren will, hat er die Pflicht, den Mieter rechtzeitig zu informieren. Du hast das Recht, auf eine angemessene Dauer der Baumaßnahme zu bestehen – und auf Ersatz, wenn du die Küche nicht nutzen kannst.
Streitpunkte gibt es oft bei der Frage: Ist das eine Modernisierung oder nur eine Instandhaltung? Ein neuer Herd, der kaputt ist? Das ist Instandhaltung – der Vermieter zahlt. Eine neue Küchenzeile mit Induktionsfeldern und Spülmaschine? Das ist Modernisierung – und da gelten andere Regeln. Auch die Vermieterpflichten, die gesetzlichen Verpflichtungen, die ein Vermieter gegenüber seinem Mieter hat – besonders hinsichtlich der Wohnraumversorgung und der Instandhaltung sind hier wichtig. Er muss dafür sorgen, dass die Küche sicher und nutzbar bleibt. Das bedeutet: Kein Schimmel, keine defekten Leitungen, keine kaputten Steckdosen.
Du findest hier eine Sammlung von Artikeln, die genau diese Fragen beantworten: Wie viel Mietsteigerung ist erlaubt? Was muss der Vermieter dokumentieren? Welche Fristen gelten? Wie kannst du als Mieter rechtlich vorgehen, wenn die Küche nicht mehr funktioniert? Und was passiert, wenn du deine Küche umbaust – und der Vermieter später behauptet, du hast Schaden verursacht? Alle Beiträge basieren auf realen Fällen, aktuellen Gesetzen und der Praxis von Mieter- und Vermieterberatungen. Keine Theorie. Nur das, was wirklich zählt.