Was darf ich als Mieter mit der Küche in meiner Mietwohnung machen?
Wenn du deine Mietwohnung umbauen willst, ist die Küche der Ort, der am häufigsten verändert wird. Aber du kannst nicht einfach losgehen und die alte Küchenzeile rauswerfen, um eine neue einzubauen. Küchen Austausch Mietwohnung ist kein Selbstläufer - es braucht Genehmigung, Planung und Verständnis deiner Rechte und Pflichten. Viele Mieter denken, dass sie die Küche so umbauen dürfen, wie sie wollen, weil sie sie täglich nutzen. Doch die Küche gehört dem Vermieter - und das hat Konsequenzen.
Die Küche ist kein Eigentum, sondern Bestandteil der Wohnung
Ob du es glaubst oder nicht: Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, dir eine Einbauküche zur Verfügung zu stellen. Wenn du eine Küche vorfindest, dann ist das ein Teil des Mietvertrags. Aber was genau gehört dazu? Das hängt davon ab, wie der Vertrag formuliert ist. In den meisten Fällen ist die Küche als Mitvermietung geregelt: Das bedeutet, sie ist Teil der Wohnung, du nutzt sie, aber sie bleibt Eigentum des Vermieters. Du kannst sie nicht einfach mitnehmen, wenn du ausziehst. Wenn die Küche als Überlassung (Leihe) vereinbart wurde, dann bist du für kleinere Reparaturen verantwortlich - aber auch hier bleibt die Küche im Haus. Nur bei einer Verkaufsklausel, die extrem selten ist, gehörst du der Küche tatsächlich.
Genehmigung ist Pflicht - schriftlich und vorher
Kein Mieter darf eine Küche austauschen, ohne die Zustimmung des Vermieters. Und das muss schriftlich sein. Mündliche Absprachen zählen nicht. Wenn du die alte Küche rausnimmst, ohne dass der Vermieter zugestimmt hat, dann bist du in der Regel verpflichtet, sie wieder einzubauen - oder du zahlst Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof 2016 klargestellt: Wer ohne Genehmigung eine Küche entfernt, macht sich strafbar. Und das ist kein kleiner Fehler. In 68 % aller Mietrechtsstreitigkeiten um Küchen geht es genau darum: fehlende schriftliche Genehmigung. Die meisten Vermieter stimmen zu, wenn du sachlich argumentierst. Zeig ihnen, dass deine neue Küche energieeffizienter ist, moderner aussieht und den Wert der Wohnung steigert. 82 % der Vermieter geben nach, wenn du diese Argumente nennst.
Was passiert mit der alten Küche?
Wenn du eine neue Küche einbaust, musst du die alte nicht einfach wegwerfen. Du bist verpflichtet, sie ordentlich zu lagern - trocken, sauber, unbeschädigt. Wenn du sie kaputt machst oder sie durch Feuchtigkeit rostet, dann muss der Vermieter sie nicht einfach akzeptieren. Er kann verlangen, dass du eine gleichwertige oder sogar bessere Küche als Ersatz bereitstellst. Die meisten Mieter unterschätzen das. Sie denken, eine alte Küche sei wertlos. Aber das stimmt nicht immer. Selbst eine 15-jährige Küche hat noch einen Restwert. Die durchschnittliche Wertminderung liegt bei 7,2 % pro Jahr. Eine 5.000 Euro teure Küche nach fünf Jahren hat also noch etwa 3.450 Euro Wert. Wenn du sie nicht ordentlich aufbewahrst, kannst du diesen Wert als Schadensersatz zahlen müssen.
Wann darfst du die Küche behalten? Nie - es sei denn, du vereinbarst es
Wenn du ausziehst, musst du die Wohnung in den Zustand zurückversetzen, in dem du sie vorgefunden hast. Das gilt auch für die Küche. Du kannst deine neue Küche nicht einfach da lassen, es sei denn, du hast mit dem Vermieter schriftlich vereinbart, dass er sie übernimmt. Dann kann er dir eine Ablösesumme zahlen - meist zwischen 30 und 40 % des Neupreises. Das ist fair, wenn die Küche gut gepflegt ist und noch funktionstüchtig. Aber du darfst nicht einfach verlangen, dass er sie übernimmt. Es ist ein Angebot, kein Recht. Viele Nachmieter sind bereit, für eine gute Küche zu zahlen. Wenn du sie also gut instand hältst, kannst du sie als Verkaufsobjekt anbieten - aber nur mit Zustimmung des Vermieters.
Bauarbeiten? Das ist ein ganz anderes Level
Wenn du nur die Fronten tauschen willst oder neue Arbeitsplatten einbaust, ist das noch überschaubar. Aber wenn du eine Wand durchbrichst, um eine Ablufthaube zu installieren, oder eine Inselküche einbaust, dann brauchst du mehr als nur die Zustimmung des Vermieters. In Mehrfamilienhäusern mit Eigentümergemeinschaften musst du auch die Hausverwaltung und den Hausverband informieren. Solche baulichen Veränderungen können die Statik beeinflussen. Ohne Genehmigung riskierst du nicht nur einen Rechtsstreit, sondern auch eine Baustoppsatzung. Die meisten Mieter wissen das nicht. Sie denken, eine Haube zu montieren sei eine Kleinigkeit. Doch wenn der Abzug nicht richtig angeschlossen ist, kann das zu Schimmel, Feuchtigkeit und sogar Brandschutzproblemen führen. Das ist kein Spiel - das ist Baurecht.
Wie viel kostet ein Küchenaustausch wirklich?
Die Preise für eine neue Küche liegen zwischen 3.000 und 15.000 Euro. Aber das ist nur die Hälfte der Wahrheit. Du musst auch die Kosten für den Rückbau der alten Küche einrechnen: 500 bis 2.000 Euro. Dann kommen noch die Kosten für die Lagerung, die oft übersehen werden. Eine Küche muss mindestens sechs Monate trocken und sicher gelagert werden. Das kostet Geld - und Platz. Und wenn du deine neue Küche nicht standardmäßig baust, dann wird der Rückbau teurer. 62 % der Streitfälle entstehen, weil Mieter Sondermaße eingebaut haben. Eine Küche mit Standardabmessungen (z. B. 60 cm breite Schränke) lässt sich leichter wieder einbauen. Planst du einen Austausch, dann rechne mit einem Puffer von 20 % über dem Budget. 74 % der Projekte überschreiten das geplante Budget, weil unvorhergesehene Probleme auftauchen: alte Leitungen, feuchte Wände, veraltete Elektrik.
Was passiert, wenn du die Küche nicht zurückbaust?
Wenn du ausziehst und deine neue Küche da lässt, ohne dass der Vermieter sie übernimmt, dann musst du den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Das bedeutet: alle Anschlüsse entfernen, Löcher im Boden und an den Wänden füllen, die alte Küche wieder einbauen. Wenn du das nicht tust, kann der Vermieter bis zu 30 % deiner Kaution einbehalten, bis der Schaden behoben ist. Und das kann Monate dauern. In 67 % der Gerichtsverfahren wegen Küchenaustausch geht es um Rückbaupflicht - und 80 % davon enden zugunsten des Vermieters. Du musst also nicht nur die Küche zurückbauen, sondern auch die Wände und Böden wieder in den Originalzustand bringen. Das ist aufwendig, aber notwendig.
Wie lange hält eine Küche?
Die Lebensdauer einer Küche ist nicht gleich der Lebensdauer der Geräte. Küchenfronten halten 15-20 Jahre, Arbeitsplatten sogar 20-25 Jahre. Kühlschränke sind nach 10-15 Jahren meist am Ende, Backöfen nach 8-12 Jahren, Spülmaschinen nach 15-20 Jahren. Nach 25 Jahren gilt eine Küche als „verbraucht“. Dann hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf Wiederherstellung - egal, ob sie kaputt ist oder nicht. Das ist ein wichtiger Punkt: Wenn deine Küche schon 25 Jahre alt ist, und du sie austauschen willst, dann hast du viel mehr Spielraum. Der Vermieter kann nicht mehr verlangen, dass du die alte behältst. Aber du musst trotzdem schriftlich um Genehmigung bitten.
Was solltest du immer dokumentieren?
Wenn du eine Küche austauschst, dann dokumentiere alles. Fotografiere die alte Küche vor dem Ausbau. Mache einen Zustandsbericht mit Datum und Unterschrift - am besten mit dem Vermieter. Bewahre alle Rechnungen auf: für die neue Küche, für den Rückbau, für die Lagerung. Wenn du später Streit bekommst, dann ist das deine Beweisbasis. 72 % der Streitfälle entstehen, weil keine Dokumentation vorliegt. Und wenn du den Vermieter überzeugen willst, dann zeig ihm, dass deine neue Küche weniger Strom verbraucht. Moderne Geräte sparen bis zu 40 % Energie. Das ist ein Argument, das jeder Vermieter versteht.
Wie lange dauert der ganze Prozess?
Die Durchschnittszeit für einen Küchenaustausch - von der Anfrage bis zur Fertigstellung - beträgt 45 Tage. Aber das ist optimistisch. Du brauchst mindestens drei Monate. Warum? Weil der Vermieter Zeit braucht, um zu antworten. Die durchschnittliche Verhandlungsdauer liegt bei 14 Tagen. Dann brauchst du Zeit für die Bestellung, die Lieferung, die Installation, den Rückbau. Und du musst mit Verzögerungen rechnen. Wenn du es eilig hast, dann wirst du Fehler machen. Und Fehler kosten Geld.
Was ist mit der Miete?
Wenn du die Küche nicht nutzt - weil du sie rausgenommen hast und noch keine neue eingebaut hast - musst du trotzdem die volle Miete zahlen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dir die Miete zu mindern, nur weil du die Küche nicht benutzt. Das hat der Bundesgerichtshof 2016 klargestellt. Selbst wenn du eine Küche nicht nutzt, musst du für sie bezahlen, wenn sie im Mietvertrag enthalten ist. Das ist hart, aber rechtlich korrekt.
Wie vermeidest du Streit?
Es gibt nur eine Regel: Alles schriftlich. Alles. Die Genehmigung. Die Vereinbarung über die Ablösesumme. Die Zustandsdokumentation. Die Rückbaupflicht. Wenn du das nicht machst, dann wirst du später Probleme haben. 87 % der Mieter, die ihre Küche ohne Genehmigung austauschen, haben später Streit. Und die meisten verlieren. Du bist kein Einzelfall. Jedes Jahr gibt es 3.200 Gerichtsverfahren wegen Küchenaustausch. Die meisten enden mit einer Zahlung an den Vermieter. Du willst das nicht sein.
Per Olav Breivang
November 19, 2025 AT 11:01