Wenn es um die Küche, den zentralen Lebensraum in einer Wohnung, der oft Teil des Mietvertrags und des gemeinschaftlichen Eigentums ist. Auch bekannt als Wohnküche, ist sie mehr als nur ein Ort zum Kochen – sie ist ein wesentlicher Bestandteil Ihres Wohnrechts. Viele Mieter fragen sich: Darf ich die Küchenfronten austauschen? Muss der Vermieter neue Geräte einbauen? Und was passiert, wenn die Spüle undicht ist? Die Antwort liegt nicht in der Schönheit, sondern im Mietrecht, dem gesetzlichen Rahmen, der die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter regelt und speziell für Wohnraum in Deutschland streng definiert ist. Sie sind nicht verpflichtet, die Küche nach Ihrem Geschmack zu gestalten – aber Sie haben Rechte, wenn sie nicht mehr funktioniert oder unsicher ist.
Ein Mietvertrag, das rechtliche Dokument, das festlegt, was der Vermieter zu leisten hat und was der Mieter tun darf oder nicht. ist der Ausgangspunkt. Wenn die Küchenspüle seit drei Jahren tropft, der Herd nicht mehr heiß wird oder die Abzugshaube nicht mehr saugt, ist das kein Schönheitsfehler – das ist eine Mangelanzeige. Der Vermieter muss reparieren, nicht Sie. Selbst wenn der Vertrag sagt, dass Sie "eigene Geräte" verwenden dürfen, bleibt die Pflicht zur Instandhaltung beim Vermieter. Sie dürfen keine großen Umbauten vornehmen – wie neue Fliesen oder eine andere Anordnung – ohne schriftliche Zustimmung. Aber: Sie dürfen kleine, reversible Veränderungen wie neue Griffe, eine moderne Spüle oder LED-Lichter einbauen, wenn sie später wieder entfernt werden können. Und wenn Sie das tun, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Vermieter sie nicht akzeptiert.
Was viele nicht wissen: Auch bei einer Küchenmodernisierung, einer umfassenden Sanierung der Küche durch den Vermieter, die den Wohnwert erhöht. haben Sie Rechte. Wenn der Vermieter die Küche komplett erneuert, darf er die Miete nur um einen Teil der Kosten erhöhen – und nur, wenn die Modernisierung wirklich spürbar besser wird. Ein neuer Kühlschrank reicht nicht. Aber eine neue, energiesparende Kochplatte, eine funktionierende Belüftung und dichte Fenster schon. Und wenn die Küche während der Sanierung nicht nutzbar ist, können Sie Mietminderung verlangen. Sie zahlen nicht für eine Küche, die nicht da ist.
Und was ist mit Schimmel? Wenn er an den Wänden oder unter der Spüle wächst, liegt das fast immer an mangelnder Lüftung oder defekten Leitungen – beides ist Sache des Vermieters. Sie müssen nicht mehr lüften als normal, und Sie dürfen nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn die Küche feucht wird. Der Vermieter muss die Ursache beseitigen – nicht Sie.
In der Sammlung unten finden Sie konkrete Fälle, die zeigen, wie andere Mieter ihre Rechte durchgesetzt haben – von der Reparatur einer defekten Spüle bis zur Ablehnung einer zu hohen Mietsteigerung nach Küchenumbau. Hier geht es nicht um Theorie, sondern um praktische Lösungen, die Sie sofort anwenden können. Was Sie in diesen Beiträgen lesen, ist das, was wirklich zählt: Ihre Rechte, klargemacht, ohne Juristensprache.