Bei einer Kostenteilung Dachsanierung, die Regelung, wie die Kosten für die Reparatur oder Erneuerung eines Daches zwischen Beteiligten aufgeteilt werden. Auch bekannt als Sanierungskosten teilen, ist sie oft der größte Streitpunkt bei Mehrfamilienhäusern – besonders, wenn nicht alle Mieter oder Eigentümer einverstanden sind. Ein kaputtes Dach lässt sich nicht einfach ignorieren. Wasserschäden, Schimmel, isolierende Schichten, die versagen – das sind keine Kleinigkeiten. Aber wer zahlt? Der Vermieter? Die Eigentümergemeinschaft? Oder jeder Mieter einzeln? Die Antwort hängt davon ab, ob Sie Mieter sind, Eigentümer oder Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Wenn Sie in einer Eigentümergemeinschaft, einer rechtlichen Struktur, in der mehrere Personen gemeinsam ein Gebäude besitzen und die Kosten für Instandhaltung teilen wohnen, dann gilt: Das Dach ist Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet, alle Eigentümer tragen die Kosten nach ihrer Wohnfläche – das steht im Wohnungseigentumsgesetz. Kein Einzelner kann sich weigern. Wer das nicht versteht, denkt oft, er zahle zu viel, weil er nur ein kleines Apartment hat. Aber ein Dach deckt alle ab – egal ob Sie oben oder unten wohnen. Und wenn es undicht ist, leidet auch Ihre Decke. In solchen Fällen ist eine Sanierung nicht optional, sondern Pflicht. Die Kosten werden über die Hausgeldumlage abgerechnet. Manchmal reicht eine einfache Dachdeckung, manchmal braucht es eine komplette Neudämmung. Je nach Zustand kann das zwischen 10.000 und 50.000 Euro kosten – verteilt auf 10 bis 20 Wohnungen. Das klingt viel, aber im Vergleich zu Schäden durch undichte Dächer ist es eine günstige Lösung.
Anders sieht es aus, wenn Sie Mieter sind. Dann zahlt der Vermieter – aber nur, wenn es sich um eine Instandhaltung handelt. Ein neues Dach ist keine Schönheitsreparatur, sondern eine wesentliche Modernisierung. Der Vermieter kann die Kosten nicht einfach auf Sie abwälzen. Er kann zwar die Miete erhöhen, aber nur bis zu einem bestimmten Anteil – und nur, wenn die Sanierung den Wert des Hauses steigert. Das heißt: Wenn er das Dach isoliert und dadurch Heizkosten senkt, darf er einen Teil der Kosten in die Miete umlegen. Aber nicht alles. Und er muss Sie rechtzeitig informieren. Wer hier nicht aufpasst, zahlt zu viel. Die Dachsanierung, die umfassende Erneuerung oder Reparatur eines Daches, um dessen Funktion, Dichtigkeit und Energieeffizienz wiederherzustellen ist kein Grund, die Miete einfach nach oben zu schrauben. Sie haben Rechte. Und wenn Sie unsicher sind, fragen Sie nach der Kostenaufstellung. Sie haben Anspruch darauf.
Was viele nicht wissen: Eine Dachsanierung kann auch gefördert werden. Ob über die KfW, die Bundesförderung für effiziente Gebäude oder lokale Programme – oft gibt es Zuschüsse, wenn Sie dämmen, die Dachfenster austauschen oder eine grüne Dachbegrünung einbauen. Aber nur, wenn die Arbeiten richtig geplant werden. Und hier liegt oft der Fehler: Wer zu spät handelt, zahlt doppelt. Ein kleiner Leck im Dach wird zu einem Schimmelproblem in der Wohnung. Dann müssen nicht nur das Dach, sondern auch die Wände saniert werden. Die Kosten steigen – und die Kostenteilung wird noch komplizierter.
In den Beiträgen unten finden Sie konkrete Beispiele, wie andere Hausbesitzer und Mieter mit Dachsanierungen umgegangen sind – von der ersten Beratung bis zur Abrechnung. Sie erfahren, wie Sie Kosten überprüfen, welche Dokumente Sie verlangen dürfen, und wann Sie einen Anwalt einschalten sollten. Kein theoretisches Geschwätz – nur das, was wirklich zählt.