Kostenteilung bei Dachsanierung im Reihenhaus: Rechtliche Regeln und Praxis

Kostenteilung bei Dachsanierung im Reihenhaus: Rechtliche Regeln und Praxis

Anneliese Kranz 5 Nov 2025

Wer zahlt was bei einer Dachsanierung im Reihenhaus?

Wenn das Dach Ihres Reihenhauses undicht wird, ist die erste Frage nicht, wer den Dachdecker ruft, sondern: Wer muss wie viel bezahlen? Im Gegensatz zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es hier keine klare Gesetzesregel, die automatisch die Kosten verteilt. Stattdessen hängt alles von der Bauweise, dem Grundbuch und dem Verhalten Ihrer Nachbarn ab.

Ein typischer Fall: Sie wollen Ihr Dach sanieren, weil es undicht ist und die Dämmung nicht mehr dem heutigen Standard entspricht. Ihr Nachbar will nichts tun. Er sagt, sein Teil des Daches sei in Ordnung. Kann er das? Und müssen Sie seine Kosten mittragen, wenn Sie das Dach komplett neu decken? Die Antwort ist kompliziert - aber lösbar.

Das Dach ist nicht immer Gemeinschaftseigentum

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist das Dach klar: Es gehört allen gemeinsam. Die Kosten werden nach den Miteigentumsanteilen aufgeteilt - das steht im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Bei Reihenhäusern ist das anders. Hier gibt es oft gar keine WEG. Jeder Eigentümer besitzt sein Haus und das Grundstück davor - aber das Dach? Das ist ein Graubereich.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat 2006 klargestellt: Wenn eine Dachrinne oder ein Fallrohr über mehrere Häuser hinweg verläuft, dann ist sie Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet: Sie gehört nicht dem einen oder anderen Eigentümer, sondern allen, die daran angeschlossen sind. Wer da etwas verändert - etwa die Rinne verlegt oder das Fallrohr umgeleitet - braucht die Zustimmung der anderen. Sonst handelt er rechtswidrig. Das gilt auch, wenn die Rinne nur auf Ihrem Teil des Daches liegt, aber das Wasser Ihres Nachbarn abführt.

Wenn Sie also ein neues Dach decken und dabei die Dachrinne erneuern, die auch Ihr Nachbar nutzt, dann ist er Mitinhaber dieser Rinne. Und damit auch an den Kosten beteiligt. Das ist kein freiwilliger Gefallen - das ist Gesetz. § 922 BGB sagt klar: Gemeinschaftseigentum darf nicht einseitig verändert werden.

Was ist Gemeinschaftseigentum? Die klaren Regeln

  • Durchgehende Dachrinnen: Wenn die Rinne über zwei oder mehr Dächer läuft, ist sie Gemeinschaftseigentum - egal, wo sie physisch liegt.
  • Fallrohre: Alle Rohre, die das Regenwasser von mehreren Häusern abführen, gehören allen.
  • Dachdeckung an der Grenze: Wenn das Dach an der gemeinsamen Wand endet und nicht klar abgegrenzt ist, kann es als gemeinsames Element gelten.
  • Unterdach und Dachsparren: Wenn die Sparren über die Grenze reichen oder gemeinsam getragen werden, sind sie ebenfalls Gemeinschaftseigentum.

Was nicht dazugehört: Einzelne Dachziegel, die nur auf Ihrem Teil liegen, oder eine Dachfensteröffnung, die nur Ihr Haus betrifft. Hier gilt: Jeder zahlt für sich. Aber sobald etwas gemeinsam genutzt wird, ist die Regel klar: Kein Einzelner darf entscheiden. Alle müssen zustimmen.

Zwei Hausbesitzer besprechen eine Dachsanierung an einer gemeinsamen Dachsparrenkonstruktion mit unterschriebener Vereinbarung.

Kein Vertrag? Dann greift das Nachbarrecht

Wenn Sie keinen Teilungsvertrag haben - und viele Reihenhäuser haben keinen - dann greift das Nachbarrecht. Und das ist bundeslandspezifisch. In Niedersachsen sagt § 19 NachbG: Wenn zwei Häuser nebeneinander gebaut wurden und eine gemeinsame Wand oder ein gemeinsames Dachelement existiert, dann tragen beide Eigentümer die Kosten zu gleichen Teilen. Das gilt auch für Dachrinnen, Fallrohre und Dachanschlüsse.

In Hessen ist das anders. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hier entschieden: Ein Nachbar kann bauliche Veränderungen am eigenen Haus untersagen, selbst wenn sie nur auf seinem Grundstück liegen. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Dachdeckung dämmen wollen und die Dämmung bis zur Grenze reicht, kann Ihr Nachbar das verbieten - auch wenn das Ihre Sanierung erschwert. Er muss nichts dulden, nur weil es energetisch sinnvoll ist.

In Nordrhein-Westfalen ist es wiederum anders. Hier empfehlen Experten von Haus & Grund, sich an den örtlichen Verein zu wenden. In Bremen gelten andere Regeln als in Bayern. Es gibt keine einheitliche Regelung für ganz Deutschland. Das macht es so schwierig.

Die Solarpflicht: Was Sie jetzt beachten müssen

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Eigentümer in Baden-Württemberg und Berlin bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaikanlage oder Solarthermieanlage installieren. Hamburg folgt ab 1. Januar 2025. Das ist kein freiwilliger Bonus - das ist Gesetz. Und es hat direkte Auswirkungen auf die Kostenteilung.

Wenn Sie Ihr Dach sanieren und dabei eine PV-Anlage installieren müssen, dann ist das eine Pflicht. Aber: Wer zahlt sie? Wenn die Anlage nur auf Ihrem Teil des Daches sitzt, dann zahlen Sie sie allein. Wenn die Anlage aber über die Grenze reicht oder die Tragkonstruktion gemeinsam genutzt wird, dann ist das ein Gemeinschaftsprojekt. Und dann brauchen Sie die Zustimmung Ihres Nachbarn - und er muss mitzahlen.

Die Kosten für eine Dachsanierung liegen zwischen 400 und 600 Euro pro Quadratmeter. Eine PV-Anlage kostet zusätzlich 8.000 bis 15.000 Euro. Wer das allein zahlt, hat ein Problem. Deshalb: Klären Sie vorher, wer was bekommt. Und wer was bezahlt. Sonst gibt es später Ärger.

Was passiert, wenn Sie ohne Zustimmung sanieren?

Einige Eigentümer denken: „Ich mache das jetzt einfach, und später gucken wir, wie es läuft.“ Das ist ein großer Fehler. Der BGH hat mehrfach klargestellt: Wer bauliche Veränderungen an Gemeinschaftseigentum vornimmt, ohne die Zustimmung der anderen, macht sich strafbar. Der Nachbar kann Sie zur Rückschaffung zwingen. Das heißt: Sie müssen das Dach wieder so machen, wie es vorher war - und die Kosten tragen.

Und das ist nicht alles. Wenn Sie die Dachrinne verlegen, ohne die Zustimmung Ihres Nachbarn, kann er die Wasserversorgung Ihres Hauses beeinträchtigen - etwa durch das Blockieren des Abflusses. Dann haben Sie nicht nur Ärger, sondern auch ein nasses Dach. Und das kostet mehr als die Sanierung.

Aufgespaltenes Dach: Einzelbesitz links, gemeinschaftliches Eigentum rechts mit Solaranlage und rechtlichen Symbolen.

Praktische Tipps: So vermeiden Sie Streit

  1. Prüfen Sie das Grundbuch: Gibt es eine Eintragung zum Dach oder zu Gemeinschaftseigentum? Wenn ja, dann gilt das.
  2. Prüfen Sie den Teilungsvertrag: Selbst wenn keine WEG besteht, könnte dort etwas stehen. Oft wird das vergessen.
  3. Schreiben Sie alles auf: Mündliche Absprachen sind vor Gericht wertlos. Ein gemeinsames Schreiben mit Unterschrift ist die einzige sichere Grundlage.
  4. Verlangen Sie separate Angebote und Rechnungen: Der Dachdecker muss für jedes Haus eine eigene Rechnung erstellen. Nur so können Sie die Steuerabsetzung für Sanierungen (z. B. über die Einkommensteuer) nutzen.
  5. Consultieren Sie einen Anwalt: Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht kostet 200-400 Euro. Das ist billiger als ein Gerichtsverfahren.

Ein Fall aus dem Forum: Ein Eigentümer aus Hessen wollte sein Dach sanieren. Sein Nachbar verlangte, dass er 50 % der Kosten für den Dachaufgang und die Rinne übernimmt - obwohl er nie ein Angebot oder eine Rechnung gesehen hatte. Der Dachdecker erklärte: „Der Nachbar ist der Auftraggeber.“ Aber der Eigentümer brauchte eine Rechnung auf seinen Namen, um die Steuerabsetzung zu nutzen. Lösung? Beide Eigentümer unterschrieben eine Vereinbarung: Jeder zahlt 50 %, der Dachdecker stellt zwei separate Rechnungen aus. Kein Streit. Kein Gericht.

Was ist mit der Dämmung?

Wenn Sie Ihr Dach sanieren, müssen Sie nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) den aktuellen Dämmstandard einhalten - wenn mehr als 10 % der Dachfläche betroffen sind. Das bedeutet: Dämmung mindestens 14 cm stark, Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) unter 0,24 W/(m²K). Das kostet extra. Und wer zahlt das?

Wenn die Dämmung nur auf Ihrem Teil liegt, dann zahlen Sie sie allein. Wenn sie über die Grenze reicht oder die Sparren gemeinsam genutzt werden, dann ist es Gemeinschaftsarbeit. Und dann brauchen Sie die Zustimmung. Die Ausnahme: Wenn Ihr Haus seit 2002 von Ihnen selbst bewohnt wird, sind Sie von der Nachrüstpflicht ausgenommen. Aber: Wenn Sie das Haus verkaufen, muss der neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren dämmen. Dann wird er Sie vermutlich fragen: „Warum hast du das nicht schon gemacht?“

Was kommt als Nächstes?

Experten prognostizieren, dass bis 2025 alle 16 Bundesländer eine Solarpflicht einführen werden. Das wird die Kostenteilung noch komplexer machen. Denn wer will schon 10.000 Euro für eine PV-Anlage zahlen, wenn der Nachbar nichts davon will? Die Lösung: Frühzeitig kommunizieren. Gemeinsam planen. Und alles schriftlich festhalten.

Die Energiekosten steigen. Die Klimaziele werden strenger. Und die Rechtsprechung wird immer klarer: Gemeinschaftseigentum darf nicht einseitig verändert werden. Wer das ignoriert, zahlt am Ende doppelt - einmal für die Sanierung, einmal für den Rechtsstreit.

Muss ich die Kosten für die Dachrinne mittragen, wenn sie nur auf meinem Dach liegt?

Ja, wenn die Rinne das Regenwasser von Ihrem Nachbarhaus abführt. Selbst wenn sie physisch auf Ihrem Dach liegt, ist sie Gemeinschaftseigentum, wenn sie mehrere Häuser versorgt. Das hat das OLG Düsseldorf 2006 klargestellt. Sie müssen dann die Kosten zu gleichen Teilen tragen, es sei denn, es gibt eine andere vertragliche Vereinbarung.

Kann mein Nachbar eine Dachsanierung verbieten, obwohl er nichts davon hat?

Ja, wenn es um Gemeinschaftseigentum geht. Der BGH hat entschieden, dass Nachbarn bauliche Veränderungen am eigenen Haus nicht dulden müssen - selbst wenn sie nur auf ihrem Grundstück liegen. Wenn Sie Dämmung bis zur Grenze bringen, kann Ihr Nachbar das verbieten. Er muss nichts dulden, nur weil es energetisch sinnvoll ist.

Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Dachsanierung?

Ja, wenn die Sanierung mehr als 10 % der Dachfläche betrifft oder die Dachform verändert wird. Das gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Auch bei der Installation einer Photovoltaikanlage ist oft eine Genehmigung nötig - je nach Bundesland. Prüfen Sie immer vorher beim Bauamt.

Wie kann ich die Steuerabsetzung für meine Dachsanierung nutzen?

Sie brauchen eine separate Rechnung auf Ihren Namen. Wenn Sie und Ihr Nachbar gemeinsam sanieren, muss der Dachdecker zwei Rechnungen ausstellen - eine für Sie, eine für ihn. Nur dann können Sie die 20 % Sanierungsanteil (bis zu 40.000 Euro pro Wohnung) über die Einkommensteuer absetzen.

Was passiert, wenn ich die Kosten nicht bezahle, obwohl ich verpflichtet bin?

Der andere Eigentümer kann Sie vor Gericht verklagen und zur Zahlung zwingen. Außerdem kann er Sie zur Rückschaffung zwingen, wenn Sie ohne Zustimmung verändert haben. Das bedeutet: Sie müssen das Dach wieder in den Originalzustand versetzen - und das kostet mehr als die ursprüngliche Sanierung.

15 Kommentare

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    Jana Ballieul

    November 6, 2025 AT 17:45
    Endlich mal ein Artikel, der nicht nur die Gesetze aufzählt, sondern auch erklärt, warum das alles so kompliziert ist. Danke für die Klarheit – ich dachte, ich bin der Einzige, der sich bei jeder Dachsanierung wie ein Anwalt fühlt.
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    Rodrigo Ludwig

    November 6, 2025 AT 20:54
    Ich hab letztes Jahr mein Dach sanieren lassen – und mein Nachbar hat mich verklagt, weil ich die Dachrinne verlegt hab, ohne ihn zu fragen. Er hat nicht mal ein Angebot gesehen. Jetzt zahlt er 50 % – und schweigt. Manchmal reicht es, einfach zu tun, was rechtlich richtig ist – und die Leute kommen von selbst.
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    Marcel Menk

    November 7, 2025 AT 18:12
    Das ist doch alles nur eine Ablenkung! Wer hat die Solarpflicht eingeführt? Die EU! Und wer zahlt dafür? Wir! Die Regierung will uns mit "Klimaschutz" ruiniert machen – und dann kommt so ein Artikel, der uns noch mehr Angst macht. Die Dachrinne? Gemeinschaftseigentum? Haha. Das ist nur der Anfang. Bald müssen wir auch die Toilettenspülung mit dem Nachbarn teilen!
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    ilse gijsberts

    November 9, 2025 AT 09:30
    Ich hab’s auch erlebt: Nachbar sagt "nein" zur Dämmung, weil er "kein Geld hat". Aber sein Dach ist so undicht, dass er im Winter mit dem Eimer rumläuft. Ich hab ihm dann einfach einen Kaffee gebracht, ihn gefragt, wie er das mit der Feuchtigkeit aushält – und plötzlich war er bereit, mitzumachen. Manchmal braucht’s nicht das Gesetz – nur ein Mensch.
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    Karoline Kristiansen

    November 10, 2025 AT 16:47
    dachrinne ist gemeinshaftseigentum? lol. ich hab immer gedacht das wär nur wenn es über zwei dächer läuft. aber jetzt wo ichs lese... stimmt. hab ich auch falsch gemacht. oops.
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    Christof Dorner

    November 12, 2025 AT 04:52
    Gemäß § 922 BGB ist eine einseitige Veränderung von Gemeinschaftseigentum unzulässig. Dies ist nicht nur eine Rechtsfrage, sondern eine Frage der Vertragsfreiheit und der Rechtssicherheit. Die vorgestellten Fallbeispiele sind korrekt, jedoch nicht ausreichend differenziert. Insbesondere die Verknüpfung mit dem Gebäudeenergiegesetz erfordert eine gesonderte rechtliche Analyse, die hier nicht erfolgt ist.
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    Andreas Babic

    November 14, 2025 AT 03:25
    Es ist seltsam, wie wir uns über Dachrinnen streiten, während die Welt brennt. Wir diskutieren, wer 500 Euro zahlt, aber nicht, warum wir überhaupt ein Dach brauchen, das nicht mehr hält. Vielleicht sollten wir nicht fragen, wer zahlt – sondern: Warum haben wir das noch nicht gemeinsam gelöst?
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    Patrick Alspaugh

    November 14, 2025 AT 06:33
    This is actually one of the most balanced takes on neighbor law I’ve read in a while. It’s not about who’s right, it’s about who’s still standing after the rain comes. Well done.
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    Nico NG

    November 14, 2025 AT 20:32
    also ich hab das jetzt auch erstmal gelesen und dachte: wtf. aber dann hab ichs nochmal gelesen und... stimmt. ich hab meine dachrinne letztes jahr einfach verlegt. jetzt hab ich angst, dass der nachbar mich verklagt. 😅
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    Harald Kuschmierz

    November 15, 2025 AT 07:39
    Warten wir mal ab: Wer zahlt die PV-Anlage, wenn sie auf meinem Dach ist, aber das Wasser vom Nachbarn abführt? Und wer zahlt, wenn die Solarplatten Schatten auf sein Fenster werfen? Und wer, wenn der Strom ins Netz geht, aber er keinen hat?!!??!?!?!?
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    Alexander Hickey

    November 15, 2025 AT 07:58
    DAS IST EIN KOMPLIZIERTES SYSTEM, DAS NUR DEN REICHEN NUTZT! WARUM MÜSSEN WIR UNSER DACH SANIEREN, WENN DER STAAT DIE WOHNUNGEN NICHT MAL WARTET? WER HAT DAS GESCHRIEBEN? EIN DACHDECKER? EIN ANWALT? EIN KOMMUNALBEAMTER? DAS IST EINE VERSCHWÖRUNG GEGEN DEN EINFACHEN MENSCHEN!
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    Heidi Gremillion

    November 16, 2025 AT 04:57
    Ich verstehe nicht, warum wir überhaupt über Dachrinnen diskutieren. Ist das nicht ein Symptom eines tieferen Problems? Wir leben in einer Gesellschaft, die alles in Eigentum teilt – aber nicht in Verantwortung. Wer zahlt für die Dachrinne? Die Frage ist falsch gestellt. Die Frage ist: Wer zahlt für die Verantwortung, die wir alle vermeiden? Wer zahlt für das Gefühl, dass wir nicht mehr zusammengehören?
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    Stephan Reinhard

    November 16, 2025 AT 23:04
    Falsch! Das OLG Düsseldorf hat nie gesagt, dass eine Dachrinne, die nur auf einem Dach liegt, Gemeinschaftseigentum ist. Das ist eine falsche Zitierung! Wer so etwas schreibt, sollte sich schämen. Die Rechtslage ist anders: Es muss nachgewiesen werden, dass das Abflusssystem tatsächlich mehrere Häuser versorgt. Sonst ist es reine Eigenheit. Wer das nicht versteht, sollte einen Anwalt konsultieren – und nicht diesen pseudowissenschaftlichen Blog lesen.
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    Eric Wolter

    November 18, 2025 AT 02:52
    Ich hab letzte Woche mit meinem Nachbarn gesprochen – einfach so, bei Kaffee. Wir haben uns geeinigt: Er macht die Dämmung, ich die Dachrinne. Keine Rechnung, kein Vertrag. Nur ein Handschlag. Und jetzt läuft das Wasser sauber – und wir reden wieder. Manchmal braucht’s nicht das Gesetz. Nur den Mut, zu fragen.
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    David Blumenthal

    November 18, 2025 AT 05:34
    Die Gesetze sind klar. Die Praxis ist schwierig. Wer sich nicht informiert, zahlt später doppelt. Das ist nicht kompliziert. Es ist einfach.

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