Beim Immobilienkauf denken die meisten nur an den Kaufpreis. Doch wer das nicht tut, der landet schnell in einer Kostenfalle. In Österreich und Deutschland entstehen bei jedem Immobilienkauf zusätzliche Kosten, die oft zwischen 10 und 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Das sind bei einer Wohnung für 400.000 Euro bis zu 60.000 Euro mehr - und das, obwohl der Kaufpreis nur die Hälfte davon zeigt. Viele Käufer merken erst nach der Unterschrift, dass sie für Dinge zahlen müssen, die sie nie geplant hatten. Und das ist kein Zufall. Das Problem liegt im Vertrag. Wenn Nebenkosten nicht klar geregelt sind, wird der Käufer zur Zahlstelle für alles, was nicht explizit ausgeschlossen wurde.
Was genau zählt zu den Nebenkosten?
Nebenkosten sind nicht irgendeine Abgabe. Sie sind gesetzlich verankert, aber nicht festgelegt. Das heißt: Der Gesetzgeber sagt, wer was normalerweise zahlt, aber der Kaufvertrag kann das alles ändern. Hier sind die fünf wichtigsten Kostenposten, die in fast jedem Immobilienkauf vorkommen:- Grunderwerbsteuer: Diese Steuer ist die größte Einzelkostenstelle. Sie liegt zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Nordrhein-Westfalen). In Österreich ist sie mit 3,5 % geregelt, aber in Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Regelung - und das ist ein Problem. Wer in NRW kauft, zahlt fast doppelt so viel wie jemand in Bayern.
- Notarkosten: Der Notar macht den Kaufvertrag rechtsgültig. Diese Kosten liegen bei etwa 1,5 % des Kaufpreises, zuzüglich Mehrwertsteuer. Manchmal werden sie mit den Grundbuchkosten verwechselt, aber das sind zwei verschiedene Rechnungen.
- Grundbuchkosten: Hier geht es um die Eintragung des neuen Eigentums. Diese Kosten sind klein, aber nicht zu vernachlässigen: etwa 0,5 % des Kaufpreises. Sie fallen nur an, wenn der Käufer eine Finanzierung braucht, weil dann auch die Bank eingetragen wird.
- Maklercourtage: Seit dem 23. Dezember 2020 muss die Provision zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer getragen werden. Das klingt fair, aber in der Praxis wird das oft ignoriert. Ein Makler verlangt manchmal noch immer den vollen Betrag vom Käufer - und der zahlt, weil er denkt, er müsse. Die Provision liegt zwischen 3,5 % und 7 % des Kaufpreises.
- Weitere Kosten: Dazu gehören der Energieausweis (50-300 €, meist vom Verkäufer zu tragen), die Löschung von Grundschulden (0,2 % des Wertes der Schuld), oder sogar Vorfälligkeitsentschädigungen, wenn der Verkäufer noch ein Darlehen hat. Diese Kosten sind oft nicht im Kaufpreis enthalten, aber sie müssen bezahlt werden.
Wer zahlt was - und warum das so gefährlich ist
Der Gesetzgeber (§ 448 BGB) sagt: Der Käufer zahlt die Notar- und Grundbuchkosten. Der Verkäufer übernimmt die Kosten der Übergabe. Klingt einfach. Aber das ist nur die Grundlage. Der Vertrag kann das alles umwerfen. Und genau hier passieren die meisten Fehler.Ein Beispiel: Ein Käufer in Graz kauft ein Haus für 380.000 €. Der Verkäufer hat eine alte Grundschuld von 120.000 €. Der Notar rechnet die Löschungskosten auf 240 €. Im Vertrag steht nichts dazu. Wer zahlt? Der Käufer. Denn er hat nicht verlangt, dass die Schuld gelöscht wird. Der Verkäufer hat es einfach nicht erwähnt. Und jetzt muss der Käufer 240 € extra zahlen - für etwas, das er nicht wollte.
Ähnlich verhält es sich mit der Grunderwerbsteuer. Gesetzlich sind beide Parteien verpflichtet, aber praktisch zahlt immer der Käufer. Warum? Weil der Verkäufer das im Vertrag nicht übernimmt. Und weil der Käufer nicht nachfragt. Die Verbraucherzentrale NRW hat über 120 Checklisten zu solchen Fällen gesammelt. In mehr als 60 % der Fälle wurde die Grunderwerbsteuer nicht explizit geregelt - und der Käufer musste sie tragen.
Die versteckten Kostenfallen - die man nicht sieht
Nicht alles, was kostet, steht im Vertrag. Einige Kosten tauchen erst nach dem Kauf auf - und dann ist es zu spät.- Straßenausbaubeiträge: Wenn die Gemeinde die Straße vor dem Haus erneuert, kann sie den Anliegern die Kosten in Rechnung stellen. Wenn der Vertrag nicht ausdrücklich sagt: "Diese Kosten fallen nicht an", dann zahlt der neue Eigentümer. Ein Fall aus dem Mietrecht-Report 2022: Ein Käufer musste 18.500 € für eine Straßenerneuerung zahlen, die er nicht kannte.
- Baulasten: Vielleicht steht im Grundbuch, dass ein Nachbar ein Wegerecht hat, oder dass eine Fassade nicht verändert werden darf. Wer das nicht prüft, kauft ein Haus mit verborgenen Einschränkungen.
- Anliegergebühren: Auch für Kanalisation, Abwasser oder Stromleitungen können Gebühren anfallen. Sie werden oft erst nach der Eintragung bekannt.
- Sanierungskosten im Kaufpreis: Ein Verkäufer sagt: "Das Haus ist in Ordnung." Aber die Dachziegel sind 30 Jahre alt. Wer zahlt die neue Dachdeckung? Der Käufer. Denn im Vertrag steht nichts von Sanierung. Der Kaufpreis ist nicht eine Garantie für Zustand - er ist nur der Preis für das Grundstück und das Gebäude, wie es ist.
Prof. Dr. Thomas Römer von der Universität Köln sagt: "Bis zu 30 % der Käufer erleben unerwartete Nachforderungen im fünfstelligen Bereich. Das liegt fast immer an unklaren Verträgen."
Fünf Regeln, um Kostenfallen zu vermeiden
Es gibt keine Geheimformel. Aber es gibt klare Schritte, die jeder Käufer nehmen sollte.- Alle Kosten im Vertrag auflisten. Nicht nur die großen. Jede kleine Gebühr, jede mögliche Zahlung. Wer sagt: "Das ist ja gesetzlich geregelt", der verlässt sich auf eine Regel, die der Vertrag außer Kraft setzen kann.
- Vereinbaren Sie Pauschalen. Wenn Sie nicht genau wissen, wie viel eine Löschung kostet, vereinbaren Sie eine Pauschale. "Der Verkäufer übernimmt alle Kosten für die Löschung von Grundschulden bis maximal 3.000 €." So vermeiden Sie Überraschungen.
- Prüfen Sie das Grundbuch vor dem Kauf. Ein Fachanwalt kann in 2-3 Tagen alle Lasten, Baulasten und Belastungen aufzeigen. Die Kosten dafür liegen zwischen 300 und 600 €. Das ist eine Investition, die sich in 10 Minuten lohnt.
- Definieren Sie Sanierungsansprüche. Wenn die Heizung kaputt ist, wer zahlt? Der Verkäufer? Der Käufer? Der Vertrag muss das klären. Ein Satz wie: "Alle Anlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden vom Verkäufer auf eigene Kosten erneuert." verhindert Streit.
- Holen Sie einen Gutachter dazu. Ein Sachverständiger prüft den Zustand der Immobilie. Er sagt, ob die Dachrinne undicht ist, ob die Wand feucht ist, ob die Elektrik sicher ist. Die Kosten liegen bei ab 450 €. Aber er spart Ihnen oft 10.000 € oder mehr.
Was die Experten empfehlen - und warum Sie es tun sollten
Der Deutsche Notarverein hat im März 2023 aktualisierte Musterklauseln veröffentlicht. Sie werden von über 90 % der Notare in Deutschland verwendet. Warum? Weil sie genau diese Probleme verhindern.Die Deutsche Anwaltsakademie empfiehlt eine dreistufige Prüfung:
- Grundbuchprüfung durch einen Fachanwalt (300-600 €)
- Klare Auflistung aller Kosten im Vertrag mit Zuordnung zu Käufer oder Verkäufer
- Zustandsprüfung durch einen Gutachter (ab 450 €)
Diese drei Schritte kosten insgesamt etwa 1.500 €. Aber sie verhindern Kosten, die leicht 10.000 € oder mehr betragen können. Die Verbraucherzentrale NRW sagt: "Mit einer professionellen Vertragsprüfung lassen sich bis zu 85 % der Kostenfallen vermeiden."
Ein Beispiel: Ein Käufer in München kauft ein Haus für 520.000 €. Ohne Prüfung wären die Nebenkosten bei 13 %, also 67.600 €. Mit geprüftem Vertrag - und klaren Regelungen - sinken die Kosten auf 58.000 €. Das sind 9.600 € Ersparnis. Und das nur, weil jemand nachgefragt hat.
Was sich 2026 ändert - und warum Sie jetzt handeln müssen
Seit Januar 2023 gilt in Nordrhein-Westfalen die höchste Grunderwerbsteuer der Bundesrepublik: 6,5 %. In anderen Regionen liegt sie bei 3,5-5 %. Es gibt eine Debatte über eine bundeseinheitliche Regelung. Aber bis sie kommt, zahlen Sie, was Ihr Bundesland vorgibt.Die Maklerprovision ist seit 2020 gesetzlich geregelt. Aber viele Makler ignorieren das. Sie verlangen immer noch die volle Provision vom Käufer. Wenn Sie nicht darauf achten, zahlen Sie doppelt.
Und die Zinsen? Sie steigen. Die Inflation bleibt hoch. Jeder Euro, den Sie sparen, ist ein Euro, den Sie nicht leihen müssen. Eine präzise Vertragsregelung ist heute nicht mehr eine Option - sie ist eine Pflicht.
Die Erfolgsquote bei Klagen wegen unklarer Nebenkosten liegt bei nur 38 %. Das heißt: In zwei von drei Fällen verliert der Käufer. Weil der Vertrag nicht klar war. Weil er nicht geprüft wurde. Weil er vertraut hat.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer - Käufer oder Verkäufer?
Gesetzlich sind beide Parteien zur Zahlung verpflichtet. Aber in der Praxis zahlt fast immer der Käufer, weil der Verkäufer das im Vertrag nicht übernimmt. Der Vertrag kann das ändern: Wenn er explizit steht, dass der Verkäufer die Grunderwerbsteuer trägt, dann muss er das tun. Ohne klare Regelung übernimmt der Käufer die Last.
Kann ich die Maklerprovision verhandeln?
Ja. Seit Dezember 2020 müssen Käufer und Verkäufer jeweils die Hälfte der Provision tragen. Aber viele Makler ignorieren das. Wenn Sie als Käufer die volle Provision zahlen wollen, können Sie das. Aber Sie müssen nicht. Fragen Sie nach der gesetzlichen Regelung. Und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, wie die Provision verteilt wird.
Was passiert, wenn Straßenausbaubeiträge nach dem Kauf bekannt werden?
Wenn diese Kosten nicht im Kaufvertrag ausgeschlossen wurden, müssen Sie sie zahlen - selbst wenn Sie nichts davon wussten. Die Gemeinde haftet nicht für Ihre Unwissenheit. Deshalb ist die Prüfung des Grundbuchs und der kommunalen Auflagen vor dem Kauf entscheidend.
Sind Sanierungskosten im Kaufpreis enthalten?
Nein. Der Kaufpreis deckt nur den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe ab. Wenn die Heizung kaputt ist, ist das nicht der Verkäufer’s Problem - es sei denn, der Vertrag sagt es anders. Deshalb: Lassen Sie die Immobilie vor dem Kauf prüfen. Ein Gutachter sagt, was repariert werden muss.
Wie viel kostet eine professionelle Vertragsprüfung?
Ein Fachanwalt für Immobilienrecht kostet zwischen 500 und 1.200 €. Ein Gutachter für den Zustand der Immobilie etwa 450 €. Diese Kosten sind eine Investition. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € und 12.000 € möglichen Ersparnissen durch klare Regelungen, lohnt sich das mehr als doppelt.