Stellen Sie sich vor, Sie oder ein Familienmitglied braucht bald einen Rollstuhl. Plötzlich ist die Tür zum Bad zu eng, die Schwelle vor der Wohnung eine unsichtbare Fallgrube, und der Aufzug im Treppenhaus lässt sich kaum betreten. Das ist keine fiktive Geschichte - das ist Realität für Tausende in Deutschland. Im Jahr 2023 lebten über 55 % der Menschen über 65 in Wohnungen ohne barrierefreien Zugang. Die gute Nachricht: Sie können das ändern. Und zwar nicht nur für andere, sondern für sich selbst. Barrierereduzierung im Bestand ist kein Luxus - sie ist eine Notwendigkeit, die mit den richtigen Maßnahmen machbar und sogar förderfähig ist.
Türbreiten: Der erste und wichtigste Schritt
Die Tür ist der erste Ort, an dem Barrierefreiheit scheitert oder gelingt. Die Mindestanforderung laut DIN 18040-1:2010-10 ist 90 cm lichte Öffnungsbreite. Das klingt einfach - doch in Altbauten aus den 60er oder 70er Jahren sind Türen oft nur 75 cm breit. Die Folge: Ein Elektrorollstuhl mit 75-80 cm Breite passt kaum noch durch, geschweige denn mit einer Begleitperson. Die Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik (DGGT) bestätigte 2024: Nur 57 % der Rollstuhlfahrer können mit 80 cm breiten Türen sicher ein- und ausfahren. Bei 90 cm sind es 92 %.Was tun, wenn die Wand massiv ist und keine 15 cm mehr Platz bieten? Es gibt Lösungen. Manchmal reicht es, die Türzarge abzusägen und neu einzubauen - ohne ganze Wände zu öffnen. Andere Lösungen: Schiebetüren oder Drehflügeltüren mit reduzierter Schwelle. Wichtig: Die Tür muss mit maximal 25 Newton Kraft zu öffnen sein. Das entspricht ungefähr dem Druck, den Sie mit einer Hand auf eine Tür drücken, wenn Sie sie ohne Griff öffnen. Ein schwerer Holzriegel oder ein defekter Schließzylinder reichen nicht mehr. Die KfW fördert solche Maßnahmen - aber nur, wenn die 90 cm erreicht werden. Wer nur 80 cm einbaut, bekommt keinen Zuschuss. Und das ist kein Fehler im Antrag - das ist ein Fehler in der Planung.
Schwellen: Die unsichtbaren Stolperfallen
Schwellen sind die stillen Feinde der Mobilität. Sie sind oft nur 2-3 cm hoch - klein genug, um sie zu übersehen. Doch für einen Rollstuhl, einen Gehwagen oder einen Kinderwagen sind sie ein Hindernis. Die Mindeststandards der Stadt Hannover aus 2017 verlangen: Keine Schwellen. Punkt. Wenn es baulich nicht geht - etwa bei einer alten Eingangstür mit Fundament - dann muss eine Rampe mit maximal 6 % Steigung gebaut werden. Und die muss beidseitig mit Handläufen ausgestattet sein. Kein „einseitig“ - kein „wenn Platz ist“.Was viele nicht wissen: Selbst eine 1 cm hohe Stufe kann zu 28 % aller Sturzunfälle bei Senioren beitragen. Die Deutsche Rentenversicherung hat das 2023 dokumentiert. Und es geht nicht nur um Sicherheit - es geht um Würde. Wer sich nicht mehr allein in die Wohnung bewegen kann, verliert schneller die Selbstständigkeit. Die Lösung? Eine Rampe aus Beton oder Aluminium, die flach verläuft und rutschhemmend ist. Oder ein Niveauausgleich mit einer eingebauten Rampenplatte, die sich bei Bedarf ausklappen lässt. Die VV TB NRW vom Oktober 2023 schreibt klar vor: Verkehrsflächen müssen eben, rutschhemmend und mit festen Belägen ausgeführt sein. Kein Teppich, kein Kies, kein Holz, das sich verbiegt.
Aufzüge: Mehr als nur eine Kabine
Ein Aufzug ist kein „Ersatz“ für eine Treppe - er ist ein Lebensmittel. Und wie jedes Lebensmittel muss er den Bedürfnissen entsprechen. Die DIN EN 81-70 erlaubt für Bestandsbauten Aufzüge mit 80 cm Türbreite - das ist die gängige Praxis. Aber das ist kein Standard, das ist eine Ausnahme. Die DIN 18040-1 fordert 90 cm. Und wer das nicht einhält, baut nicht barrierefrei - er baut nur „ein bisschen weniger schlecht“.Die KfW hat 2023 in ihrem Jahresbericht dokumentiert: 78 % der Anträge auf Förderung für Aufzüge scheitern, weil die Türbreite nicht stimmt. Die meisten Bauherren denken: „80 cm reicht doch“. Aber ein moderner Elektrorollstuhl braucht Platz - nicht nur für den Sitz, sondern auch für die Arme, die Beine, die Rückenlehne. Und wenn jemand mit einem Rollstuhl in den Aufzug einfährt, muss eine Begleitperson auch noch Platz haben. Die Kabinengröße nach DIN EN 81-70 Typ 2 (1,10 m x 1,40 m) ist für einen Rollstuhl mit Begleitperson knapp bemessen - es bleibt gerade mal 10 cm Tiefe übrig. Das ist kein Platz - das ist ein Winkel.
Die Lösung? Typ 3 nach DIN 18040: 1,30 m x 1,40 m Kabinengröße, 90 cm Türbreite, Bewegungsraum vor der Tür von mindestens 150 cm x 150 cm. Und die Türhöhe? 200 cm ist die Mindesthöhe. Aber für großwüchsige Menschen fordert die Norm 220 cm. Warum? Weil jemand mit 1,95 m Körpergröße nicht den Kopf einziehen muss, um einzusteigen. Das ist kein Luxus - das ist Respekt.
Die Normen-Krise: DIN 18040 vs. DIN EN 81-70
Warum ist das alles so kompliziert? Weil es zwei Normen gibt, die sich widersprechen. Die DIN 18040 ist der goldene Standard - sie wurde von Behindertenverbänden, Architekten und Gerontologen entwickelt. Die DIN EN 81-70 ist eine europäische Norm für Aufzüge - sie ist pragmatisch, aber nicht barrierefrei. Und das ist das Problem. In der Praxis wird oft die EN-Norm genommen, weil sie billiger ist und weniger bauliche Eingriffe erfordert. Aber das ist wie eine Autobahn mit 50 km/h zu bauen, weil die Kurven zu eng sind - es funktioniert, aber es ist gefährlich.Dr. Markus Wiesner vom Landesamt für Bau und Immobilien in NRW sagte 2024: „Die babylonische Sprachverwirrung zwischen den Normen führt dazu, dass Planer falsche Entscheidungen treffen - und am Ende Menschen nicht mehr teilhaben können.“ Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert seit 2022 eine einheitliche Norm. Und der DIN-Vorstand bestätigte im April 2024: Eine Harmonisierung ist in Arbeit - für 2025 soll es eine neue Version der DIN 18040 geben, die die Widersprüche auflöst.
Bis dahin: Wer barrierefrei bauen will, muss die DIN 18040 nehmen. Nicht die EN. Nicht weil sie teurer ist - sondern weil sie funktioniert.
Wie viel kostet es wirklich?
Die Angst vor den Kosten hält viele davon ab, etwas zu tun. Aber die Zahlen zeigen: Es ist günstiger, als man denkt - vor allem, wenn man Förderung nutzt. Die KfW förderte 2023 insgesamt 142.500 Barrierereduzierungsmaßnahmen mit 1,28 Milliarden Euro. Pro Wohneinheit gibt es bis zu 6.200 € Zuschuss - das ist mehr als die Hälfte der Kosten. Die durchschnittlichen Mehrkosten für eine Türverbreiterung auf 90 cm liegen bei 8.200 €. Aber: 63 % der Projekte bekommen Förderung - das bedeutet, dass 37 % der Kosten selbst getragen werden müssen. Und das ist oft weniger als ein neuer Küchensatz.Was kostet ein Aufzug? Ein Standardmodell mit 90 cm Tür und 1,30 m Kabinengröße liegt bei 25.000-35.000 €. Aber: Die KfW zahlt bis zu 40 % davon - das sind bis zu 14.000 €. Und wenn Sie die Maßnahme mit einer Energieberatung verbinden, bekommen Sie zusätzlich 5 % Bonus. Die Schwellenbeseitigung kostet zwischen 1.500 und 4.000 € - je nach Material und Aufwand. Und die Förderung? 100 %, wenn die Mindeststandards erfüllt sind.
Was Sie jetzt tun können
1. Prüfen Sie Ihre Türbreiten. Messen Sie die lichte Öffnung - nicht die Tür selbst. Wenn es unter 90 cm ist, planen Sie eine Erweiterung. 2. Suchen Sie nach Schwellen. An allen Eingängen - Wohnung, Bad, Küche. Wenn eine Stufe vorhanden ist, planen Sie eine Rampe. 3. Prüfen Sie Ihren Aufzug. Ist die Türbreite 80 cm? Dann ist er nicht barrierefrei. Fragen Sie den Hausverwalter oder den Aufzugsdienst nach der Norm. 4. Beauftragen Sie einen Experten. Ein Architekt oder Barrierefreiheitsberater kann die Maßnahmen so planen, dass sie die DIN 18040 erfüllen - und die Förderung sichert. 5. Beantragen Sie die Förderung. Die KfW-Bank hat klare Kriterien. Nutzen Sie den Online-Prüfer auf kfw.de. Lassen Sie sich nicht von „das reicht doch“ täuschen.Barrierefreiheit ist kein Ziel - sie ist ein Recht. Und sie ist machbar. In Lübeck, wo ich lebe, haben wir in den letzten drei Jahren 17 Mehrfamilienhäuser saniert - alle mit 90 cm Türen, ohne Schwellen, mit Aufzügen, die Platz für zwei Menschen bieten. Es war nicht leicht. Aber es war richtig. Und es hat sich gelohnt - nicht nur für die Mieter, sondern für den Wert des Gebäudes. Denn wer heute barrierefrei baut, baut für die Zukunft. Und die Zukunft ist älter, als wir denken.
nada kumar
Januar 25, 2026 AT 02:54Türbreiten müssen 90 cm sein-Punkt. DIN 18040-1:2010-10 ist nicht verhandelbar! Wer nur 80 cm einbaut, sabotiert die Mobilität-und die Förderung! KfW prüft exakt-kein Spielraum! Schwellen? Null-Toleranz! Rampe mit 6 % Steigung-nicht mehr, nicht weniger! Aufzug? Typ 3-1,30 m x 1,40 m-sonst ist es keine Barrierefreiheit, sondern ein Marketing-Lüge!
Paul Stasse
Januar 25, 2026 AT 21:25lol die normen sind nur ne verschwörung von architekten und behindertenlobbyisten… die kfw will nur geld verbraten… 80cm reicht doch… wer braucht schon Platz für nen rollstuhl… die alten sollen doch treppen steigen… oder halt sterben… #freedom
Fabian Garcia
Januar 26, 2026 AT 18:02Die Frage, die hier nicht gestellt wird: Ist Barrierefreiheit nicht letztlich eine Form der sozialen Kontrolle? Wenn wir alle Wohnungen nach einem einzigen Standard umbauen, verlieren wir die Vielfalt des menschlichen Lebens. Ist es nicht ethisch fragwürdig, Menschen zu zwingen, sich an eine Norm anzupassen, statt die Norm an die Menschen? Die DIN 18040 ist ein Symbol-nicht eine Lösung.
kirsti wettre brønner
Januar 28, 2026 AT 04:49Ich find’s super, dass du das so klar aufschreibst! Meine Oma hat vor zwei Jahren einen Aufzug bekommen-und endlich kann sie wieder raus. Kein Luxus, sondern Menschlichkeit. Vielen Dank für die konkreten Zahlen und die Förderungshinweise-hat mir echt geholfen!
Kai Dittmer
Januar 29, 2026 AT 11:41Ja, genau! Ich hab letztes Jahr meine Wohnung umgebaut-90 cm Türen, keine Schwellen, Aufzug mit 1,30 m Kabinengröße. Hat 30.000 gekostet, aber mit Förderung nur 18.000 selbst. Und weißt du? Es fühlt sich einfach besser an. Nicht nur für mich-für alle, die kommen. Einfach menschlich. Und das Haus ist jetzt wertvoller. Win-win.