Wohnrecht vs. Nießbrauch bei Immobilien: So sparen Sie Steuern bei der Schenkung

Wohnrecht vs. Nießbrauch bei Immobilien: So sparen Sie Steuern bei der Schenkung

Anneliese Kranz 17 Jan 2026

Wohnrecht oder Nießbrauch - was bringt mehr Steuervorteile bei der Immobilienschenkung?

Wenn Sie Ihre Immobilie an Ihre Kinder schenken wollen, aber weiterhin darin wohnen möchten, stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung: Wohnrecht oder Nießbrauch? Beides sind dingliche Rechte, die im Grundbuch eingetragen werden und Ihnen das Nutzungsrecht an der Immobilie sichern - aber steuerlich sind sie Welten voneinander entfernt. Viele Familien wählen das Wohnrecht, weil es einfach erscheint. Doch wer den Nießbrauch nutzt, spart oft bis zu 80 % an Schenkungssteuer. Hier erfahren Sie, warum das so ist - und warum das Wohnrecht in vielen Fällen eine teure Falle ist.

Was ist das Wohnrecht wirklich?

Das Wohnrecht (§ 1093 BGB) gibt Ihnen das Recht, eine Immobilie persönlich zu bewohnen. Sie dürfen dort leben, Ihre Familie einladen, Ihre Möbel aufstellen - aber nichts weiter. Vermieten? Verpachten? Eine Ferienwohnung betreiben? Das ist streng verboten. Es ist ein reines Nutzungsrecht, das nur für Sie und Ihre Haushaltsangehörigen gilt. Die Immobilie bleibt rechtlich im Besitz des neuen Eigentümers, aber Sie dürfen sie nutzen, wie ein Mieter - nur ohne Miete zu zahlen.

Steuerlich wird das Wohnrecht als geringwertig bewertet. Die Finanzämter rechnen nur die Miete aus, die Sie dadurch sparen. Ein 70-Jähriger, der ein Haus im Wert von 500.000 Euro behält, bekommt dafür einen Kapitalwert von etwa 50.000 bis 75.000 Euro zugerechnet. Das klingt viel, ist aber im Vergleich zum Nießbrauch kaum etwas. Der Rest der Immobilie - 425.000 bis 450.000 Euro - wird als verschenkt angesehen. Bei einem Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil bleibt also noch ein steuerpflichtiger Betrag von 25.000 bis 50.000 Euro übrig. Das kann leicht 5.000 bis 10.000 Euro Schenkungssteuer bedeuten.

Der Nießbrauch: Das vollständige Nutzungsrecht

Der Nießbrauch (§§ 1030-1040 BGB) ist weit mehr als nur ein Wohnrecht. Er gibt Ihnen das Recht, die Immobilie ganz zu nutzen - und zwar wirtschaftlich. Sie können sie bewohnen, vermieten, verpachten, sogar als Ferienwohnung nutzen. Sie haben alle Rechte, die ein Eigentümer hat - mit einer Ausnahme: Sie dürfen die Immobilie nicht verkaufen oder belasten. Aber Sie können Miete einnehmen, und diese Miete ist Ihr Einkommen.

Das ist der entscheidende Unterschied. Denn das Finanzamt bewertet den Nießbrauch nicht nur nach der gesparten Miete, sondern auch nach den potenziellen Mieteinnahmen. Je älter Sie sind, desto geringer ist der Kapitalwert. Ein 75-Jähriger bekommt nur noch 25 % des Immobilienwerts als Nießbrauchswert zugerechnet. Bei 500.000 Euro Immobilie bedeutet das: Nur 125.000 Euro gelten als verschenkt. Der Rest - 375.000 Euro - ist steuerfrei. Bei einem Freibetrag von 400.000 Euro bleibt also gar nichts steuerpflichtig übrig. Keine Schenkungssteuer. Punkt.

Eine Waage vergleicht Wohnrecht mit hohen Steuern und Nießbrauch mit Steuereinsparungen.

Steuerliche Unterschiede im Detail

Die Unterschiede zwischen Wohnrecht und Nießbrauch zeigen sich nicht nur bei der Schenkungssteuer. Auch bei Einkommensteuer, Grundsteuer und Absetzbarkeit von Kosten ist der Nießbrauch klar im Vorteil.

  • Einkommensteuer: Wer ein Wohnrecht hat, hat keine Einkünfte - und damit auch keine Steuerpflicht. Wer einen Nießbrauch hat, muss Mieteinnahmen versteuern. Aber: Er kann alle Kosten absetzen - Instandhaltung, Verwaltung, Zinsen, Abschreibung. In vielen Fällen bleiben nach Abzug der Kosten nur 10-20 % der Miete als steuerbare Einnahme übrig. Bei einer 1.200 Euro-Miete und 1.000 Euro Kosten bleiben 200 Euro zu versteuern.
  • Grundsteuer: Beim Wohnrecht zahlt der neue Eigentümer die Grundsteuer. Beim Nießbrauch zahlt der Nießbrauchberechtigte sie - es sei denn, er vermietet die Immobilie. Dann kann er die Grundsteuer auf den Mieter umlegen. Das ist ein klarer Vorteil.
  • Instandhaltung: Beim Wohnrecht sind Sie nur für kleinere Reparaturen verantwortlich - wie ein Mieter. Beim Nießbrauch müssen Sie größere Instandhaltungen tragen. Aber: Sie können diese Kosten steuerlich absetzen. Das macht den Nachteil wieder wett.

Ein Beispiel: Ein 72-jähriger Vater schenkt seine 450.000 Euro teure Wohnung an seine Tochter und behält den Nießbrauch. Der Kapitalwert des Nießbrauchs beträgt nach der amtlichen Tabelle 28 % - also 126.000 Euro. Der Freibetrag von 400.000 Euro ist damit noch lange nicht ausgeschöpft. Keine Schenkungssteuer. Er vermietet die Wohnung für 1.100 Euro/Monat. Seine Kosten: 950 Euro (Instandhaltung, Zinsen, Verwaltung, Abschreibung). Er zahlt nur Einkommensteuer auf 150 Euro Gewinn pro Monat - das sind 1.800 Euro pro Jahr. Das ist weniger als die Miete, die er vorher für eine Wohnung in Graz gezahlt hätte.

Warum wählen dann so viele das Wohnrecht?

Weil es einfacher ist. Ein Wohnrecht ist schnell eingerichtet. Der Notar braucht ein paar Seiten, die Eintragung im Grundbuch dauert vier Wochen. Der Nießbrauch ist komplexer. Der Vertrag muss genau regeln, ob Vermietung erlaubt ist, wer für Reparaturen zahlt, wie die Instandhaltungsrücklagen gebildet werden. Der Kapitalwert muss mit der Finanzverwaltung berechnet werden - und das kostet Zeit und Geld.

Die Kosten: Ein Wohnrecht kostet etwa 450-600 Euro Notargebühren. Ein Nießbrauch 600-800 Euro. Der jährliche Aufwand ist auch höher: Wer einen Nießbrauch hat, muss jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben, mit Mieteinnahmen, Abschreibungen, Zinsen, Instandhaltungskosten. Ein Steuerberater verlangt dafür 300-500 Euro pro Jahr. Wer ein Wohnrecht hat, braucht keine Steuererklärung - es gibt nichts zu versteuern.

Das ist der Preis der Einfachheit. Und viele zahlen ihn - ohne zu wissen, dass sie tausende Euro verpassen.

Die Zahlen sprechen: Nießbrauch ist die bessere Wahl

Die Statistik zeigt es deutlich: In 2019 gab es in Deutschland 12.500 Immobilienschenkungen mit Nießbrauch. 2023 waren es bereits 28.700 - ein Anstieg von 130 %. Gleichzeitig stieg die Zahl der Wohnrechte nur von 18.300 auf 21.400 - ein Anstieg von 17 %. Das bedeutet: Immer mehr Familien erkennen, dass der Nießbrauch steuerlich überlegen ist.

Steuerberater geben eine klare Empfehlung: Wenn Sie über 60 Jahre alt sind und die Immobilie nicht verkaufen wollen, wählen Sie den Nießbrauch. Je älter Sie sind, desto niedriger ist der Kapitalwert. Bei 70 Jahren: 30 % des Immobilienwerts. Bei 75 Jahren: 25 %. Bei 80 Jahren: nur noch 20 %. Das ist kein Zufall - das ist die Absicht des Gesetzgebers. Sie sollen Ihr Vermögen an die nächste Generation weitergeben, ohne dass die Schenkungssteuer alles verschlingt.

Ein Fall aus der Praxis: Ein 71-jähriger Mann in Linz schenkte seine 600.000 Euro teure Villa an seine Tochter mit Nießbrauch. Der Kapitalwert des Nießbrauchs: 180.000 Euro. Der Freibetrag: 400.000 Euro. Keine Steuer. Er vermietet die Villa für 2.200 Euro/Monat. Nach Abzug von 1.900 Euro Kosten bleibt ein Gewinn von 300 Euro/Monat - 3.600 Euro pro Jahr. Er zahlt 600 Euro Einkommensteuer. Er spart 120.000 Euro Schenkungssteuer. Das ist kein Traum - das ist Realität.

Ein historisches Grundbucheintragungsblatt neben einem modernen Rechner mit amtlicher Werttabelle.

Was Sie jetzt tun müssen

Wenn Sie eine Immobilie schenken wollen, machen Sie drei Dinge:

  1. Berechnen Sie den Kapitalwert. Nutzen Sie die offizielle Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Für einen 65-Jährigen: 40 % des Immobilienwerts. Für einen 75-Jährigen: 25 %. Vergleichen Sie das mit dem Freibetrag von 400.000 Euro.
  2. Prüfen Sie Ihre Einkommenslage. Wenn Sie schon Rente beziehen und in der höchsten Steuerklasse sind, kann die Miete aus dem Nießbrauch Ihre Steuerlast erhöhen. Dann ist ein Wohnrecht vielleicht doch besser - aber nur, wenn der Kapitalwert des Wohnrechts über 300.000 Euro liegt.
  3. Sprechen Sie mit einem Notar und einem Steuerberater. Nicht mit einem. Mit beiden. Gemeinsam. Der Notar macht den Vertrag, der Steuerberater berechnet die Folgen. Das kostet 1.000-1.500 Euro - aber spart oft 50.000 Euro und mehr.

Die geplante Erbschaftsteuerreform 2025 mit höheren Freibeträgen macht Nießbrauch noch attraktiver. Aber: Ab 2026 könnte eine vermögensbasierte Schenkungssteuer kommen - die bisherigen Vorteile könnte sie abschaffen. Wer jetzt handelt, sichert sich den steuerlichen Vorteil.

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Wenn Sie Ihre Immobilie einfach vererben, zahlt Ihr Kind später Erbschaftssteuer - und zwar auf den vollen Wert. Die Freibeträge sind bei Vererbung niedriger als bei Schenkung. Und Sie haben keine Kontrolle mehr. Wer mit Nießbrauch schenkt, behält das Leben lang das Recht, dort zu wohnen - oder zu vermieten. Wer nur das Wohnrecht wählt, verliert die Möglichkeit, Einkünfte zu generieren. Wer gar nichts tut, riskiert, dass sein Vermögen nach dem Tod zu 40 % oder mehr an das Finanzamt geht.

Es ist nicht kompliziert. Es ist nur ungewohnt. Und es lohnt sich.

Kann ich das Wohnrecht später in einen Nießbrauch umwandeln?

Nein. Ein Wohnrecht kann nicht einfach in einen Nießbrauch umgewandelt werden. Beides sind eigenständige Rechte, die im Grundbuch festgeschrieben sind. Wenn Sie später mehr Rechte wollen, müssen Sie einen neuen Vertrag aufsetzen - und das erfordert die Zustimmung des neuen Eigentümers. Das ist oft schwierig, weil der neue Eigentümer nicht einverstanden ist, sein Eigentum zu teilen. Deshalb: Entscheiden Sie sich von Anfang an richtig.

Was passiert mit dem Nießbrauch, wenn ich sterbe?

Der Nießbrauch erlischt mit Ihrem Tod. Das Recht ist persönlich und kann nicht vererbt werden. Sobald Sie sterben, geht die volle Nutzung der Immobilie vollständig an den neuen Eigentümer über. Das ist ein wichtiger Punkt: Der Nießbrauch schützt Sie - aber nicht Ihre Erben. Wenn Sie wollen, dass Ihr Partner weiterhin wohnen kann, muss er selbst ein Wohnrecht oder Nießbrauch erhalten - zum Beispiel durch einen gemeinsamen Vertrag.

Ist der Nießbrauch auch bei Gewerbeimmobilien möglich?

Ja, absolut. Der Nießbrauch ist besonders beliebt bei Gewerbeimmobilien, z. B. bei Mietshäusern, Gewerbeobjekten oder Immobilien in Familienunternehmen. Der Nießbrauchnehmer kann hier Mieteinnahmen erzielen und diese steuerlich absetzen. Viele Unternehmer nutzen das, um ihr Unternehmen an die nächste Generation zu übergeben - ohne die Liquidität zu belasten. Die steuerlichen Vorteile sind hier oft noch größer als bei Wohnimmobilien.

Kann ich den Nießbrauch verkaufen?

Nein, Sie können den Nießbrauch nicht verkaufen - aber Sie können ihn vererben? Nein, auch nicht. Der Nießbrauch ist ein persönliches Recht, das mit Ihrem Tod endet. Sie können ihn aber abtreten - das heißt, Sie geben das Recht an jemand anderen ab, etwa an Ihren Ehepartner. Das ist aber kompliziert und erfordert die Zustimmung des Eigentümers. In der Praxis geschieht das nur selten. Der Nießbrauch ist also ein Schutz für Sie - nicht für Ihre Erben.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Finanzämter den Nießbrauch anfechten?

Sehr gering, wenn alles korrekt gemacht ist. Die Finanzämter akzeptieren den Nießbrauch als legales Steueroptimierungsinstrument. Sie prüfen nur, ob die Berechnung des Kapitalwerts korrekt ist und ob die Vertragsbedingungen klar sind. Wenn Sie eine offizielle Bewertung des Immobilienwerts vorlegen und die Tabelle des Bundesfinanzministeriums nutzen, gibt es keine Anfechtung. Die meisten Anfechtungen kommen von Familienmitgliedern, die sich benachteiligt fühlen - nicht vom Finanzamt.

Was kommt als Nächstes?

Wenn Sie den Nießbrauch nutzen, planen Sie langfristig. Die Reformen der nächsten Jahre werden die Regeln weiter verändern. Ab 2026 könnte eine neue Vermögenssteuer kommen - die bisherigen Vorteile könnte sie beeinträchtigen. Wer jetzt handelt, sichert sich den steuerlichen Vorteil, bevor er verschwindet. Die Zeit läuft nicht gegen Sie - aber die Gesetze ändern sich. Machen Sie den ersten Schritt: Holen Sie sich eine kostenlose Kapitalwertberechnung. Fragen Sie Ihren Notar: „Wie hoch wäre der Nießbrauchswert für meine Immobilie?“ Und dann entscheiden Sie - mit klarem Kopf, nicht mit Angst.

18 Kommentare

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    Stian Bjelland

    Januar 17, 2026 AT 20:33

    Ich hab das Wohnrecht genommen, weil ich kein Stress mit Steuererklärungen will. Jetzt seh ich, dass ich 100k verbrannt hab. 😅

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    Sarah Mertes

    Januar 18, 2026 AT 22:35

    OMG!!! Ich hab gerade meinen Notar angerufen und ihn gefragt, ob wir den Nießbrauch nachträglich eintragen können… er lachte und sagte: „Frau Mertes, das ist wie nach dem Autounfall den Gurt anzulegen“… 😭

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    Sonja Duran

    Januar 19, 2026 AT 12:04

    Die Darstellung des Wohnrechts als „teure Falle“ ist irreführend und ungenau. Gemäß § 1093 BGB ist das Wohnrecht ein dingliches Recht, das keine wirtschaftliche Nutzung umfasst – was explizit gewollt ist. Die steuerliche Bewertung erfolgt nach der amtlichen Tabelle, nicht nach willkürlichen Annahmen. Der Nießbrauch ist nicht per se „besser“, sondern nur für jene geeignet, die Einkünfte generieren wollen und steuerlich komplexere Strukturen akzeptieren. Eine pauschale Empfehlung ist fachlich unangemessen.

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    Wibke Schneider

    Januar 21, 2026 AT 04:24

    Ein sehr präziser und nützlicher Artikel. Die Unterscheidung zwischen Wohnrecht und Nießbrauch wird in der Öffentlichkeit viel zu wenig verstanden. Besonders der Hinweis auf die steuerliche Absetzbarkeit von Instandhaltungskosten beim Nießbrauch ist entscheidend. Ich empfehle diesen Text jedem, der eine Immobilienschenkung plant.

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    christoph reif

    Januar 22, 2026 AT 23:35

    Wenn du über 70 bist und die Immobilie nicht verkaufen willst: Nießbrauch. Punkt. Kein Stress. Kein Drama. Einfach machen.

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    Agnes Pauline Pielka

    Januar 24, 2026 AT 07:07

    Ich verstehe die Argumentation, aber ich frage mich: Was passiert, wenn der neue Eigentümer plötzlich die Wohnung verkaufen will? Kann er das einfach tun, auch wenn ich den Nießbrauch habe? Ich habe Angst, dass ich am Ende doch rausgeworfen werde.

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    Yanick Iseli

    Januar 24, 2026 AT 18:35

    Die Tatsache, dass der Nießbrauch mit dem Tod erlischt, ist ein kritischer Punkt. Viele vergessen, dass der Partner dann ohne Recht dasteht. Ein gemeinsamer Nießbrauch oder ein ergänzendes Wohnrecht für den Ehepartner wäre hier sinnvoll – aber das wird kaum erwähnt.

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    Markus Rönnholm

    Januar 26, 2026 AT 12:47

    Wer das Wohnrecht nimmt, ist ein Idiot. Einfach so. Du gibst 100.000 Euro Steuern weg, nur weil du keine Lust hast, eine Steuererklärung zu machen? Das ist wie einen Ferrari für 10.000 Euro zu verkaufen, weil du den Schlüssel nicht finden kannst.

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    Patrick Carmichael

    Januar 27, 2026 AT 20:50

    Der Nießbrauch ist ein hervorragendes Instrument, aber nur, wenn du die Verwaltungskosten und die jährliche Steuererklärung akzeptierst. Viele unterschätzen den Aufwand. Es ist kein „Set-and-forget“-Modell. Wer das nicht will, bleibt beim Wohnrecht – und zahlt den Preis. Kein Urteil, nur Fakt.

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    Achim Hartmann

    Januar 28, 2026 AT 23:13

    Ich hab’s gemacht… Nießbrauch. Jetzt muss ich jedes Jahr ne Steuererklärung schreiben… 🤡

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    Patrick Mortara

    Januar 29, 2026 AT 15:10

    Die Statistik beweist nichts. Nur weil mehr Leute den Nießbrauch wählen, heißt das nicht, dass es besser ist. Es heißt nur, dass sie mehr Geld haben.

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    Walter Mann

    Januar 31, 2026 AT 14:09

    Die Aussage, dass der Nießbrauch „bis zu 80 % an Schenkungssteuer spart“, ist irreführend. Die Berechnung basiert auf einer durchschnittlichen Immobilienbewertung und ignoriert regionale Unterschiede, Marktwertveränderungen und individuelle Einkommensverhältnisse. Es ist keine universelle Lösung, sondern eine spezifische Strategie mit Risiken.

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    Per Olav Breivang

    Februar 1, 2026 AT 21:20

    Ich hab das mit dem Nießbrauch auch gemacht, aber ich hab den Notar nicht gefragt, ob ich die Miete auf den Mieter umlegen kann… jetzt zahle ich die Grundsteuer selbst… 😅

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    Karoline Aamås

    Februar 3, 2026 AT 16:47

    Das ist ein Game-Changer für Familienunternehmen! Mein Vater hat seine Gewerbeimmobilie mit Nießbrauch übertragen – jetzt hat er Mieteinnahmen, ich hab das Grundstück, und wir zahlen keine Schenkungssteuer. #SteuertrickDerJahre

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    Patrick Mullen

    Februar 4, 2026 AT 06:07

    Wenn du nicht weißt, was ein Nießbrauch ist, frag nicht den Notar, frag einen Steuerberater. Der Notar macht den Vertrag, der Berater sagt dir, ob du damit reich wirst oder arm.

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    Natascha Garcia

    Februar 5, 2026 AT 09:23

    Ich hab das gelesen und gleich meinen Papa angerufen 📞❤️ Er ist 73, hat eine 500k Wohnung – jetzt reden wir über Nießbrauch. Endlich mal ein Artikel, der was bewegt! 🙌

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    Helga Blankenship

    Februar 6, 2026 AT 18:46

    Ich hab das alles gelesen… und jetzt hab ich noch mehr Angst… was, wenn ich sterbe… und mein Mann… und wenn er dann… oh Gott…

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    Sonja Duran

    Februar 7, 2026 AT 19:37

    Die Reaktion von Kommentar 585 ist typisch für emotionale, fachlich ununtermauerte Urteile. Die Wahl zwischen Wohnrecht und Nießbrauch ist keine moralische Frage, sondern eine individuelle, steuerrechtliche Abwägung. Wer pauschal von „Idioten“ spricht, verkennt die Komplexität des Familien- und Erbrechts. Eine solche Sprache schadet der sachlichen Diskussion.

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