Wasserzähler tauschen: Wer zahlt was und wie viel kostet der Wechsel?

Wasserzähler tauschen: Wer zahlt was und wie viel kostet der Wechsel?

Angela Shanks 29 Dez 2025

Stell dir vor, du bekommst einen Brief vom Wasserversorger: „Ihr Wasserzähler ist abgelaufen. Wir tauschen ihn aus.“ Du denkst: Gut, das ist doch kostenlos, oder? Doch dann kommt ein zweiter Brief - vom Vermieter: „Wir tauschen den Zähler in Ihrer Wohnung aus. Kosten: 250 Euro.“ Was ist jetzt wahr? Wer ist eigentlich zuständig? Und warum kostet es manchmal nichts, manchmal aber eine kleine Riesensumme?

Wer ist eigentlich verantwortlich - der Versorger oder der Eigentümer?

Die Antwort ist einfach, aber oft verwirrend: Es kommt darauf an, welcher Wasserzähler gemeint ist. In jedem Haus gibt es mindestens zwei: den Hauptzähler und die Wohnungszähler.

Der Hauptwasserzähler - der große Zähler, der den gesamten Wasserverbrauch des Gebäudes misst - liegt in der Regel im Keller oder in der Hausleitung. Hier ist der Wasserversorger zuständig. Das ist nicht nur eine Frage der Praxis, das ist Gesetz. Nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) ist der Versorger der Messstellenbetreiber. Das bedeutet: Er muss den Zähler eichen, warten und tauschen. Und er trägt auch die Kosten. Viele Hausbesitzer berichten, dass sie bei einem Austausch des Hauptzählers gar nichts bezahlen müssen - der Versorger kommt, tauscht aus und geht wieder. Keine Rechnung, kein Gespräch, kein Stress.

Anders sieht es bei den Wohnungszählern aus. Diese kleinen Zähler messen den Wasserverbrauch jeder einzelnen Wohnung. Hier ist nicht der Versorger, sondern der Eigentümer oder Vermieter verantwortlich. Das ist ein entscheidender Unterschied. Warum? Weil diese Zähler Teil der Mietsache sind. Sie dienen der Verbrauchserfassung für die Betriebskostenabrechnung. Und nach deutschem Mietrecht darf der Vermieter die Anschaffungskosten für neue Zähler nicht auf die Mieter umlegen. Aber er kann die laufenden Kosten für die Nutzung - also die Wartung, die Fernauslesung, die digitale Abrechnung - als Betriebskosten verrechnen.

Was ist mit dem Zähler im Garten? Oder am Waschbecken im Keller? Auch hier gilt: Wer ihn installiert hat, ist verantwortlich. Das ist meist der Eigentümer. Wenn du als Mieter einen eigenen Zähler für deine Gartenbewässerung installiert hast, dann bist du für den Wechsel verantwortlich - und auch für die Kosten.

Wie oft muss ein Wasserzähler wirklich getauscht werden?

Die offizielle Antwort lautet: Alle sechs Jahre für Kaltwasserzähler, alle fünf Jahre für Warmwasserzähler. Das steht in der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Aber hier kommt die große Frage: Muss das wirklich sein?

Technisch gesehen sind moderne Wasserzähler so gebaut, dass sie 15 bis 20 Jahre halten. Die Eichfrist ist kein Lebensdauerlimit - sie ist eine gesetzliche Vorschrift, die darauf abzielt, Messgenauigkeit zu garantieren. In der Praxis bedeutet das: Nach sechs Jahren wird der Zähler nicht etwa defekt, sondern einfach „nicht mehr geeicht“. Und weil eine Nachprüfung im Betrieb nicht möglich ist, wird er komplett ausgetauscht. Das ist teuer. Und unnötig, sagen viele Experten.

Andere Länder machen es anders. In den USA wird ein Wasserzähler durchschnittlich 17 Jahre genutzt, in Frankreich sogar 18. In Deutschland? Fünf bis sechs Jahre. Das führt dazu, dass jedes Jahr rund 2,5 Millionen Wasserzähler entsorgt werden - nur, weil die Frist abgelaufen ist. Die GdW, der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, kritisiert das lautstark. Sie sagt: Die Kosten für diese jährlichen Austauschaktionen sind höher als der Schaden, den ein leicht ungenauer Zähler verursachen könnte. Und die Umwelt? Sie zahlt auch - mit Tonnen an Plastik, Metall und Elektronik, die in der Mülltonne landen.

Die Industrie hat darauf reagiert: Mit Funkwählern. Diese Geräte sind teurer - zwischen 70 und 100 Euro - aber sie halten bis zu 12 Jahre. Sie senden den Verbrauch automatisch an den Versorger, brauchen keine manuelle Ablesung und vermeiden Fehler. Langfristig sind sie günstiger. Aber die Anschaffungskosten müssen erstmal getragen werden - und das ist oft der Vermieter.

Mieter liest einen Brief über den Zählerwechsel, während ein neuer Zähler unter der Spüle montiert wird.

Wie viel kostet ein Wasserzählerwechsel wirklich?

Die Kosten variieren stark - je nach Zählerart, Einbausituation und Region. Hier ist eine klare Übersicht:

  • Wohnungswasserzähler (Kaltwasser): Zähler selbst kostet 25-90 Euro. Einbausatz mit Ventilen und Dichtungen: 60-90 Euro. Einbau durch einen Installateur: 150-250 Euro. Gesamtkosten: 210-340 Euro.
  • Wohnungswasserzähler (Warmwasser): Ähnlich wie Kaltwasser, aber Zähler etwas teurer (bis 120 Euro). Einbaukosten bleiben gleich. Gesamtkosten: 240-380 Euro.
  • Hauptwasserzähler: Kosten werden vom Versorger getragen - du zahlst nichts.
  • Funkwasserzähler (Wohnung): Zähler: 70-100 Euro. Einbau: 150-200 Euro. Gesamtkosten: 220-300 Euro. Dazu kommt eine jährliche Pauschale von 150 Euro für Fernauslesung und Abrechnung - das darf der Vermieter als Betriebskosten verrechnen.
  • Gartenwasserzähler: Pauschale inkl. Installation, Anmeldung und Material: etwa 197,54 Euro (inkl. MwSt.).

Die größten Kostenfaktoren sind nicht der Zähler selbst, sondern der Einbau. Wenn der Zähler in einer beengten Stelle steht, die Leitungen veraltet sind oder die Wand aufgebrochen werden muss, steigen die Stundenkosten schnell. Ein erfahrener Installateur braucht für einen einfachen Wechsel 30 bis 45 Minuten. Bei einer komplexen Situation kann es auch zwei Stunden dauern - und das zahlt der Vermieter.

Einige Dienstleister wie Techem, Brunata oder ista bieten Komplettpakete für ganze Mehrfamilienhäuser an. Sie tauschen alle Wohnungszähler gleichzeitig aus - oft kostenlos für den Vermieter. Aber: Sie verrechnen dann jährlich 150 Euro pro Wohnung für die digitale Abrechnung. Das ist kein Ersatz für den Zähler, sondern ein Service. Und ja - das darf als Betriebskosten umgelegt werden.

Was darf der Vermieter auf die Mieter umlegen?

Dies ist eine der häufigsten Fragen - und auch eine der am meisten missverstandenen. Der Vermieter darf nicht die Anschaffungskosten für den neuen Zähler auf die Mieter umlegen. Das ist eindeutig verboten. Aber er darf die laufenden Kosten für die Nutzung der Zähler verrechnen. Das sind:

  • Die jährliche Pauschale für Fernauslesung (z. B. 150 €/Jahr)
  • Kosten für Wartung und Kalibrierung
  • Verwaltungsaufwand für die digitale Abrechnung

Das ist wichtig: Wenn dein Vermieter dir eine Rechnung schickt mit „Zählerwechsel 250 Euro“ - das ist illegal. Du darfst das nicht bezahlen. Wenn er aber in der Betriebskostenabrechnung „Fernauslesung Wasserzähler: 12,50 €/Monat“ aufführt - das ist legal. Denn das ist kein Anschaffungskosten, sondern ein laufender Service.

Praktischer Tipp: Prüfe deine Betriebskostenabrechnung jedes Jahr. Wenn du einen neuen Zähler siehst, aber keine laufenden Kosten in der Abrechnung, dann könnte der Vermieter den Zähler nicht ordnungsgemäß verrechnet haben. Frag nach - das ist dein Recht.

Häufung ausgemusterter Wasserzähler neben einem Recyclingcontainer, symbolisiert unnötigen Abfall.

Was du als Mieter oder Eigentümer tun kannst

Wenn du Mieter bist: Bleib ruhig. Du bist nicht verantwortlich für den Wechsel der Wohnungszähler. Aber du kannst mitwirken. Wenn der Vermieter einen Termin ankündigt, stelle sicher, dass du Zugang zur Wohnung gibst. Wenn du einen Zählerwechsel vermutest, aber nichts hörst - frag nach. Ein Brief vom Versorger? Dann ist es der Hauptzähler - kein Grund zur Sorge.

Wenn du Vermieter bist: Dokumentiere alles. Fotografiere den Eichstempel auf dem alten Zähler. Notiere das Datum des Einbaus. Halte die Rechnungen für den neuen Zähler und den Einbau. Wenn du später eine Betriebskostenabrechnung machst, brauchst du diese Unterlagen. Und: Wähle einen seriösen Installateur. Nicht jeder, der sich „SHK-Techniker“ nennt, kennt die gesetzlichen Vorgaben. Frag nach Erfahrung mit Wasserzählern - nicht nur mit Heizungen.

Und hier ist ein Geheimtipp: Wenn du mehrere Zähler tauschen lässt - zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus - dann lass sie alle gleichzeitig austauschen. Das spart Kosten. Der Installateur muss nur einmal anreisen, die Arbeiten sind schneller, und du vermeidest Stress für deine Mieter.

Die Zukunft: Digitalisierung und längere Eichfristen

Die Branche bewegt sich. Immer mehr Zähler werden digital - mit Funk, mit automatischer Ablesung, mit Fehlermeldungen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Keine manuelle Ablesung, keine Schätzung, keine Streitigkeiten. Und: Diese Zähler halten länger. Bis zu 12 Jahre. Das ist fast doppelt so lang wie die aktuelle Eichfrist.

Warum wird dann nicht einfach die Frist verlängert? Weil die Lobby der Messdienstleister stark ist. Die großen Anbieter wie Techem und ista verdienen Milliarden mit dem jährlichen Austausch. Eine Verlängerung der Eichfrist auf 12 Jahre - wie von der GdW gefordert - würde ihre Einnahmen drastisch senken. Und das wollen sie nicht.

Aber die Politik könnte es ändern. Die Technik ist da. Die Argumente sind klar: Weniger Abfall, weniger Kosten, mehr Transparenz. Bis dahin bleibt dir als Hausbesitzer oder Mieter nur eines: Informiert bleiben. Fragen stellen. Und wissen: Du hast Rechte. Und du musst nicht alles bezahlen, was dir jemand aufdrängt.