Wasserzähler tauschen: Wer zahlt was und wie viel kostet der Wechsel?

Wasserzähler tauschen: Wer zahlt was und wie viel kostet der Wechsel?

Angela Shanks 29 Dez 2025

Stell dir vor, du bekommst einen Brief vom Wasserversorger: „Ihr Wasserzähler ist abgelaufen. Wir tauschen ihn aus.“ Du denkst: Gut, das ist doch kostenlos, oder? Doch dann kommt ein zweiter Brief - vom Vermieter: „Wir tauschen den Zähler in Ihrer Wohnung aus. Kosten: 250 Euro.“ Was ist jetzt wahr? Wer ist eigentlich zuständig? Und warum kostet es manchmal nichts, manchmal aber eine kleine Riesensumme?

Wer ist eigentlich verantwortlich - der Versorger oder der Eigentümer?

Die Antwort ist einfach, aber oft verwirrend: Es kommt darauf an, welcher Wasserzähler gemeint ist. In jedem Haus gibt es mindestens zwei: den Hauptzähler und die Wohnungszähler.

Der Hauptwasserzähler - der große Zähler, der den gesamten Wasserverbrauch des Gebäudes misst - liegt in der Regel im Keller oder in der Hausleitung. Hier ist der Wasserversorger zuständig. Das ist nicht nur eine Frage der Praxis, das ist Gesetz. Nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) ist der Versorger der Messstellenbetreiber. Das bedeutet: Er muss den Zähler eichen, warten und tauschen. Und er trägt auch die Kosten. Viele Hausbesitzer berichten, dass sie bei einem Austausch des Hauptzählers gar nichts bezahlen müssen - der Versorger kommt, tauscht aus und geht wieder. Keine Rechnung, kein Gespräch, kein Stress.

Anders sieht es bei den Wohnungszählern aus. Diese kleinen Zähler messen den Wasserverbrauch jeder einzelnen Wohnung. Hier ist nicht der Versorger, sondern der Eigentümer oder Vermieter verantwortlich. Das ist ein entscheidender Unterschied. Warum? Weil diese Zähler Teil der Mietsache sind. Sie dienen der Verbrauchserfassung für die Betriebskostenabrechnung. Und nach deutschem Mietrecht darf der Vermieter die Anschaffungskosten für neue Zähler nicht auf die Mieter umlegen. Aber er kann die laufenden Kosten für die Nutzung - also die Wartung, die Fernauslesung, die digitale Abrechnung - als Betriebskosten verrechnen.

Was ist mit dem Zähler im Garten? Oder am Waschbecken im Keller? Auch hier gilt: Wer ihn installiert hat, ist verantwortlich. Das ist meist der Eigentümer. Wenn du als Mieter einen eigenen Zähler für deine Gartenbewässerung installiert hast, dann bist du für den Wechsel verantwortlich - und auch für die Kosten.

Wie oft muss ein Wasserzähler wirklich getauscht werden?

Die offizielle Antwort lautet: Alle sechs Jahre für Kaltwasserzähler, alle fünf Jahre für Warmwasserzähler. Das steht in der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Aber hier kommt die große Frage: Muss das wirklich sein?

Technisch gesehen sind moderne Wasserzähler so gebaut, dass sie 15 bis 20 Jahre halten. Die Eichfrist ist kein Lebensdauerlimit - sie ist eine gesetzliche Vorschrift, die darauf abzielt, Messgenauigkeit zu garantieren. In der Praxis bedeutet das: Nach sechs Jahren wird der Zähler nicht etwa defekt, sondern einfach „nicht mehr geeicht“. Und weil eine Nachprüfung im Betrieb nicht möglich ist, wird er komplett ausgetauscht. Das ist teuer. Und unnötig, sagen viele Experten.

Andere Länder machen es anders. In den USA wird ein Wasserzähler durchschnittlich 17 Jahre genutzt, in Frankreich sogar 18. In Deutschland? Fünf bis sechs Jahre. Das führt dazu, dass jedes Jahr rund 2,5 Millionen Wasserzähler entsorgt werden - nur, weil die Frist abgelaufen ist. Die GdW, der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, kritisiert das lautstark. Sie sagt: Die Kosten für diese jährlichen Austauschaktionen sind höher als der Schaden, den ein leicht ungenauer Zähler verursachen könnte. Und die Umwelt? Sie zahlt auch - mit Tonnen an Plastik, Metall und Elektronik, die in der Mülltonne landen.

Die Industrie hat darauf reagiert: Mit Funkwählern. Diese Geräte sind teurer - zwischen 70 und 100 Euro - aber sie halten bis zu 12 Jahre. Sie senden den Verbrauch automatisch an den Versorger, brauchen keine manuelle Ablesung und vermeiden Fehler. Langfristig sind sie günstiger. Aber die Anschaffungskosten müssen erstmal getragen werden - und das ist oft der Vermieter.

Mieter liest einen Brief über den Zählerwechsel, während ein neuer Zähler unter der Spüle montiert wird.

Wie viel kostet ein Wasserzählerwechsel wirklich?

Die Kosten variieren stark - je nach Zählerart, Einbausituation und Region. Hier ist eine klare Übersicht:

  • Wohnungswasserzähler (Kaltwasser): Zähler selbst kostet 25-90 Euro. Einbausatz mit Ventilen und Dichtungen: 60-90 Euro. Einbau durch einen Installateur: 150-250 Euro. Gesamtkosten: 210-340 Euro.
  • Wohnungswasserzähler (Warmwasser): Ähnlich wie Kaltwasser, aber Zähler etwas teurer (bis 120 Euro). Einbaukosten bleiben gleich. Gesamtkosten: 240-380 Euro.
  • Hauptwasserzähler: Kosten werden vom Versorger getragen - du zahlst nichts.
  • Funkwasserzähler (Wohnung): Zähler: 70-100 Euro. Einbau: 150-200 Euro. Gesamtkosten: 220-300 Euro. Dazu kommt eine jährliche Pauschale von 150 Euro für Fernauslesung und Abrechnung - das darf der Vermieter als Betriebskosten verrechnen.
  • Gartenwasserzähler: Pauschale inkl. Installation, Anmeldung und Material: etwa 197,54 Euro (inkl. MwSt.).

Die größten Kostenfaktoren sind nicht der Zähler selbst, sondern der Einbau. Wenn der Zähler in einer beengten Stelle steht, die Leitungen veraltet sind oder die Wand aufgebrochen werden muss, steigen die Stundenkosten schnell. Ein erfahrener Installateur braucht für einen einfachen Wechsel 30 bis 45 Minuten. Bei einer komplexen Situation kann es auch zwei Stunden dauern - und das zahlt der Vermieter.

Einige Dienstleister wie Techem, Brunata oder ista bieten Komplettpakete für ganze Mehrfamilienhäuser an. Sie tauschen alle Wohnungszähler gleichzeitig aus - oft kostenlos für den Vermieter. Aber: Sie verrechnen dann jährlich 150 Euro pro Wohnung für die digitale Abrechnung. Das ist kein Ersatz für den Zähler, sondern ein Service. Und ja - das darf als Betriebskosten umgelegt werden.

Was darf der Vermieter auf die Mieter umlegen?

Dies ist eine der häufigsten Fragen - und auch eine der am meisten missverstandenen. Der Vermieter darf nicht die Anschaffungskosten für den neuen Zähler auf die Mieter umlegen. Das ist eindeutig verboten. Aber er darf die laufenden Kosten für die Nutzung der Zähler verrechnen. Das sind:

  • Die jährliche Pauschale für Fernauslesung (z. B. 150 €/Jahr)
  • Kosten für Wartung und Kalibrierung
  • Verwaltungsaufwand für die digitale Abrechnung

Das ist wichtig: Wenn dein Vermieter dir eine Rechnung schickt mit „Zählerwechsel 250 Euro“ - das ist illegal. Du darfst das nicht bezahlen. Wenn er aber in der Betriebskostenabrechnung „Fernauslesung Wasserzähler: 12,50 €/Monat“ aufführt - das ist legal. Denn das ist kein Anschaffungskosten, sondern ein laufender Service.

Praktischer Tipp: Prüfe deine Betriebskostenabrechnung jedes Jahr. Wenn du einen neuen Zähler siehst, aber keine laufenden Kosten in der Abrechnung, dann könnte der Vermieter den Zähler nicht ordnungsgemäß verrechnet haben. Frag nach - das ist dein Recht.

Häufung ausgemusterter Wasserzähler neben einem Recyclingcontainer, symbolisiert unnötigen Abfall.

Was du als Mieter oder Eigentümer tun kannst

Wenn du Mieter bist: Bleib ruhig. Du bist nicht verantwortlich für den Wechsel der Wohnungszähler. Aber du kannst mitwirken. Wenn der Vermieter einen Termin ankündigt, stelle sicher, dass du Zugang zur Wohnung gibst. Wenn du einen Zählerwechsel vermutest, aber nichts hörst - frag nach. Ein Brief vom Versorger? Dann ist es der Hauptzähler - kein Grund zur Sorge.

Wenn du Vermieter bist: Dokumentiere alles. Fotografiere den Eichstempel auf dem alten Zähler. Notiere das Datum des Einbaus. Halte die Rechnungen für den neuen Zähler und den Einbau. Wenn du später eine Betriebskostenabrechnung machst, brauchst du diese Unterlagen. Und: Wähle einen seriösen Installateur. Nicht jeder, der sich „SHK-Techniker“ nennt, kennt die gesetzlichen Vorgaben. Frag nach Erfahrung mit Wasserzählern - nicht nur mit Heizungen.

Und hier ist ein Geheimtipp: Wenn du mehrere Zähler tauschen lässt - zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus - dann lass sie alle gleichzeitig austauschen. Das spart Kosten. Der Installateur muss nur einmal anreisen, die Arbeiten sind schneller, und du vermeidest Stress für deine Mieter.

Die Zukunft: Digitalisierung und längere Eichfristen

Die Branche bewegt sich. Immer mehr Zähler werden digital - mit Funk, mit automatischer Ablesung, mit Fehlermeldungen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Keine manuelle Ablesung, keine Schätzung, keine Streitigkeiten. Und: Diese Zähler halten länger. Bis zu 12 Jahre. Das ist fast doppelt so lang wie die aktuelle Eichfrist.

Warum wird dann nicht einfach die Frist verlängert? Weil die Lobby der Messdienstleister stark ist. Die großen Anbieter wie Techem und ista verdienen Milliarden mit dem jährlichen Austausch. Eine Verlängerung der Eichfrist auf 12 Jahre - wie von der GdW gefordert - würde ihre Einnahmen drastisch senken. Und das wollen sie nicht.

Aber die Politik könnte es ändern. Die Technik ist da. Die Argumente sind klar: Weniger Abfall, weniger Kosten, mehr Transparenz. Bis dahin bleibt dir als Hausbesitzer oder Mieter nur eines: Informiert bleiben. Fragen stellen. Und wissen: Du hast Rechte. Und du musst nicht alles bezahlen, was dir jemand aufdrängt.

18 Kommentare

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    Alexander Balashov

    Dezember 30, 2025 AT 20:46

    Ich find’s krass, wie oft Leute einfach akzeptieren, dass sie für sowas bezahlen müssen. Ich hab mal nen Hauptzähler tauschen lassen – kein Cent, der Versorger kam, hat’s gemacht, war weg. Kein Brief, kein Stress. Warum muss das bei Wohnungszählern anders sein? 🤷‍♂️

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    Harald Gruber

    Dezember 31, 2025 AT 13:52

    WTF?! 250 Euro für nen Zähler? Das is doch vollkommener Blödsinn! Die Firma Techem macht Milliarden mit dem Mist, und wir zahlen das? Ich hab schon 3x nen Zähler gewechselt, jedes Mal hat der Vermieter gesagt, das ist Betriebskosten – aber das ist doch keine Betriebskosten, das is ne Anschaffung! 😡

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    Kirsten Schuhmann

    Januar 2, 2026 AT 04:15

    Ach ja, natürlich. Der Vermieter darf die Anschaffungskosten nicht umlegen – aber er darf die Fernauslesung als Betriebskosten verrechnen. Genau. Und dann kommt der nächste Brief: „Zähler wurde ersetzt – neue Pauschale ab 01.01.“ – und plötzlich ist das ja doch „nicht“ die Anschaffung, sondern „Service“. Wie clever. 🙄

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    Florian FranzekFlorianF

    Januar 2, 2026 AT 11:46

    Interessant, dass die Eichfrist technisch überholt ist. Ich hab mal einen Zähler aus 2008 geprüft – der lief noch perfekt. Warum wird dann nicht einfach die Frist verlängert? Weil die Industrie davon lebt. Es ist kein technisches, sondern ein wirtschaftliches Problem. Und das wird nie gelöst, solange wir nicht als Verbraucher Druck machen.

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    David Fritsche

    Januar 3, 2026 AT 07:50

    Ich hab das schon erlebt! Mein Vermieter hat mir 300 Euro für einen Zähler in Rechnung gestellt – ich hab ihn verklagt. Drei Monate später: Urteil – „vollkommen illegal“. Er hat mich dann noch angefleht, ihm nicht den Namen zu nennen. Ich hab’s trotzdem ins Internet gepostet. Jetzt hat er drei Mieter verloren. Und ich? Ich hab mein Geld zurück. 🤝🔥

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    Max Pohl

    Januar 4, 2026 AT 04:46

    Wir tauschen Zähler wie Handys. Jedes Jahr neue Version. Aber wer zahlt dafür? Der Mieter. Und wer profitiert? Die Firma, die die alten wegwirft und neue verkauft. Es ist nicht mehr Eichgesetz – es ist Kapitalismus mit Plastik und Kupfer. Wir leben im Zeitalter der geplanten Obsoleszenz – nur eben für Wasser. 🌊⚰️

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    Julius Babcock

    Januar 5, 2026 AT 19:03

    Ich hab neulich nen Zähler getauscht – 220 Euro. Hat der Installateur gesagt, „kann man auch billiger machen, aber dann gibts Probleme“. Ich hab gedacht: „Was für Probleme?“ – er hat gesagt: „Wenn der Zähler nicht richtig eingebaut ist, läuft’s nicht richtig, und dann kriegst du nen falschen Verbrauch. Und dann will der Vermieter mehr Geld.“ 😅

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    Uwe Knappe

    Januar 6, 2026 AT 11:22

    Die ganze Geschichte ist ein riesiger Schwindel. Die Leute glauben, sie müssen zahlen, weil sie Angst haben, was passiert, wenn sie nicht zahlen. Aber die Wahrheit? Die meisten Zähler laufen noch 10 Jahre. Die Industrie will nur mehr Geld. Und die Politik? Die schaut weg. Weil sie von den Lobbyisten gesponsert wird. Alles nur ein Spiel. 🎮

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    Heidi Becker

    Januar 6, 2026 AT 17:24

    Hey, nur als kleiner Hinweis: In deinem Text steht „Verrechnen“ – aber du hast „verrechnet“ geschrieben. 😊 Es ist „verrechnen“ mit „e“ am Ende. Kleiner Tipp für die nächste Version! Alles andere super erklärt!

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    Lukas Vaitkevicius

    Januar 8, 2026 AT 16:08

    Ich hab das Gefühl, wir leben in einer Welt, in der alles kaputt gemacht wird, nur damit es neu verkauft werden kann. Zähler, Handys, Autos – alles. Und wir sind die Dummen, die dafür zahlen. 🤦‍♂️😭

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    Agnes Koch

    Januar 8, 2026 AT 17:26

    Ich hab den Zähler in meiner WG vor 8 Jahren gewechselt – kein Cent von uns. Der Vermieter hat’s bezahlt, weil er wusste, dass er’s nicht umlegen kann. Und seitdem klappt alles perfekt. Einfach mal fragen, bevor man zahlt. 😊

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    María José Gutiérrez Sánchez

    Januar 9, 2026 AT 02:07

    Sehr gut strukturiert. Ich würde nur ergänzen: Der Vermieter muss den neuen Zähler auch dokumentieren – inkl. Eichschein und Einbaudatum. Das ist nicht nur für die Abrechnung wichtig, sondern auch für eventuelle Streitigkeiten mit Mieter. Viele vergessen das.

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    Andreas Tassinari

    Januar 10, 2026 AT 13:09

    Die Mess- und Eichverordnung (MessEV) § 7 Abs. 2 legt fest, dass die Eichfrist für Kaltwasserzähler 6 Jahre beträgt – unabhängig von technischer Lebensdauer. Die Industrie nutzt das aus, aber die Rechtslage ist klar. Wer behauptet, der Zähler sei defekt, muss das nachweisen – nicht umgekehrt.

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    Christof Dorner

    Januar 12, 2026 AT 08:04

    Die vorliegende Analyse beruht auf einer unzureichenden Rechtsgrundlage. Gemäß § 555b BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietobjekte in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Ein Wasserzähler ist kein Verbrauchsgut, sondern ein technisches Installationsgerät. Die Kosten für den Austausch sind daher als Instandhaltungskosten zu bewerten und nicht als Betriebskosten. Eine Umlegung ist rechtswidrig.

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    Jana Ballieul

    Januar 13, 2026 AT 14:44

    Also ich find’s total absurd, dass wir so viel Geld für dumme Zähler ausgeben. Aber hey – wenigstens kann man sich dann auf die digitale Abrechnung freuen. 🙃

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    Rodrigo Ludwig

    Januar 15, 2026 AT 12:31

    Ich hab in Berlin ne Wohnung mit Funkzähler – die Abrechnung ist echt easy. Aber ich hab auch ne Rechnung von 150 Euro/Jahr bekommen. Ich hab den Vermieter gefragt: „Warum nicht einfach die Frist verlängern?“ – er hat gesagt: „Weil Techem sonst keine Gewinne macht.“ Ich hab gelacht. Und dann hab ich den Vertrag gekündigt. 🇩🇪

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    Torstein Eriksen

    Januar 16, 2026 AT 13:33

    Interessant, dass in Norwegen die Eichfrist 12 Jahre beträgt. Wir haben auch Funkzähler – aber die werden nur gewechselt, wenn sie wirklich kaputt sind. Kein Plan, warum Deutschland das anders macht. Vielleicht liegt’s an der Bürokratie. Oder am Geld.

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    Alexander Balashov

    Januar 16, 2026 AT 14:05

    Ich hab grad nochmal nachgeschaut – bei uns im Haus wurde der Hauptzähler vor 4 Jahren gewechselt. Kein Brief, keine Rechnung. Und jetzt kommt der Vermieter mit dem „Wohnungszähler“-Blödsinn. Ich frag ihn nächste Woche, ob er den Hauptzähler auch „umlegt“. Mal sehen, ob er antwortet. 🤔

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