Kombination von Fördermitteln: Was erlaubt ist und was nicht

Kombination von Fördermitteln: Was erlaubt ist und was nicht

Anneliese Kranz 3 Jan 2026

Wenn du dein Haus sanierst, eine neue Heizung einbaust oder eine Photovoltaik-Anlage installierst, hast du vielleicht mehrere Förderprogramme im Blick. Das ist gut - denn je mehr Geld du aus staatlichen Töpfen bekommst, desto geringer ist dein Eigenanteil. Aber hier liegt der Haken: Fördermittel kombinieren ist nicht einfach möglich. Es gibt strenge Regeln, wer was mit wem kombinieren darf - und wer das ignoriert, riskiert nicht nur die Ablehnung, sondern auch die Rückzahlung mit Zinsen.

Was ist überhaupt erlaubt?

Du darfst mehrere Fördermittel für ein Projekt nutzen, aber nur, wenn sie für unterschiedliche Dinge zahlen. Ein Beispiel: Du baust eine neue Wand ein und installierst gleichzeitig eine Wärmepumpe. Die Wanddämmung kannst du mit dem BAFA-Zuschuss fördern lassen, die Wärmepumpe mit einem KfW-Darlehen. Das ist erlaubt, weil es zwei separate Maßnahmen sind. Aber: Du darfst nicht denselben Fenstertausch zweimal fördern - einmal von BAFA, einmal von der KfW. Das wäre Doppelförderung, und die ist streng verboten.

Die Regeln sind sektorspezifisch. Im Bereich Gebäudeenergieeffizienz (BEG) gilt: Du kannst einen Zuschuss vom BAFA mit einem Ergänzungskredit der KfW kombinieren. Das ist eine der wenigen echten Ausnahmen. Aber du darfst nicht gleichzeitig den BAFA-Zuschuss und die steuerliche Förderung (Energieeffizienz-Sanierung im Einkommensteuerbescheid) nutzen. Beides für dieselbe Maßnahme? Geht nicht.

Was ist absolut verboten?

Die größte Falle: Du denkst, du machst zwei verschiedene Dinge - aber die Förderbehörden sehen es als eine Maßnahme. Ein häufiger Fehler: Ein Hausbesitzer lässt eine neue Heizung einbauen und will dafür sowohl den BAFA-Zuschuss als auch den KfW-Kredit nutzen. Beide Programme zahlen für Heizungssysteme. Selbst wenn du zwei Anträge stellst, prüfen die Behörden, ob die Maßnahme identisch ist. Und wenn ja - Ablehnung. Und das nicht nur mit einem Brief, sondern oft erst nach sechs Monaten. Dann musst du das Geld zurückzahlen, mit Zinsen und Strafen.

Ein weiteres Tabu: Kombination mit Landesförderung, wenn das Bundesprogramm schon die volle Förderquote abdeckt. Bei der BEG-Förderung ist die Höchstgrenze 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn du dann noch vom Land Baden-Württemberg (L-Bank) Geld willst, ist das nicht erlaubt. Die Regel: Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Gesamtkosten nicht übersteigen. Und: Du darfst nicht mehr als 100 Prozent der Ausgaben fördern lassen. Das ist kein Bonus - das ist Betrug.

Wie funktioniert es bei Existenzgründern?

Wenn du ein Unternehmen gründest, ist die Lage anders. Hier gibt es mehr Spielraum - aber auch mehr Regeln. Der ERP-Gründerkredit StartGeld von der KfW kann mit anderen öffentlichen Mitteln kombiniert werden, solange die Gesamtsumme nicht über 100.000 Euro liegt. Das ist eine klare Grenze. Aber: Du kannst nicht den ERP-Kredit mit einem anderen Bundesförderprogramm für denselben Zweck kombinieren. Wenn du beispielsweise ein neues Fahrzeug für deine Lieferdienste kaufst und dafür den ERP-Kredit nutzt, darfst du nicht noch den Umweltbonus vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Elektrofahrzeuge einfordern. Beides für das gleiche Auto? Nicht erlaubt.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Gründer aus Berlin wollte den ERP-Kredit und die ILB-Förderung (Investitions- und Strukturbank Brandenburg) für denselben Maschinenkauf nutzen. Beide Programme haben ihn abgelehnt - nicht wegen der Höhe, sondern wegen der Überlappung. Erst nachdem er den Antrag umschrieb und nur die KfW für die Maschine und die ILB für die Einrichtung des Büros nutzte, klappte es.

Zwei verbotene Förderkombinationen: doppelte Förderung für ein Fenster und eine Heizung mit gekreuzten Symbolen.

Was ist mit Landwirtschaft und Öko-Regelungen?

In der Landwirtschaft ist die Kombination komplexer, aber auch flexibler. Du darfst mehrere Öko-Regelungen auf derselben Fläche umsetzen - zum Beispiel eine Blühfläche und eine Streuobstwiese. Beides kann gefördert werden. Aber: Wenn du eine Öko-Regelung nutzt, die dir Geld für die Reduzierung von Düngemitteln gibt, darfst du nicht noch die AUKM (Allgemeine Umweltförderung) für dieselbe Maßnahme beantragen. Das wäre doppelte Bezahlung für dieselbe Leistung. Hier wird nicht die Maßnahme, sondern die Leistung verglichen. Wenn du die gleiche Umweltleistung zweimal bezahlt bekommst, ist das verboten.

Die EU hat klare Obergrenzen: Ein Landwirt darf pro Jahr maximal 20.000 Euro an De-minimis-Beihilfen bekommen. Das ist ein Gesamtbetrag - egal, ob du ihn von Bund, Land oder EU bekommst. Wenn du schon 15.000 Euro aus anderen Programmen hast, kannst du nur noch 5.000 Euro zusätzlich anfordern. Wer das nicht checkt, landet schnell in der Nachzahlung.

Wie findest du heraus, was erlaubt ist?

Es gibt keine einheitliche Regel. Jedes Programm hat seine eigenen Richtlinien. Die einzige sichere Methode: Lies die Merkblätter. Nicht nur die Überschrift, sondern den ganzen Text. Besonders wichtig sind die Abschnitte: „Kumulierung“, „Kombination mit anderen Fördermitteln“, „Nicht kombinierbar mit“.

Die BAFA-Merkblätter zur BEG sind ein guter Ausgangspunkt. Sie sagen klar: „Eine Kombination mit anderen Zuschüssen ist möglich, wenn die Maßnahmen unterschiedlich sind.“ Aber sie warnen auch: „Ein Antrag pro Maßnahme. Keine doppelte Antragstellung.“

Die Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de) ist deine beste Quelle. Dort kannst du jedes Programm einzeln aufrufen und unter „Kombinationsmöglichkeiten“ nachschauen. Dort steht oft: „Kombination mit KfW-Darlehen erlaubt“, „Nicht kombinierbar mit Landesförderung“, „De-minimis-Grenze beachten“.

Und: Hol dir Hilfe. Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) ist bei vielen Sanierungen Pflicht. Der kennt die Regeln. Ein Berater von der KfW oder deiner Landesbank kann dir sagen, ob dein Projekt mit anderen Fördermitteln passt. Das kostet meist nichts - und spart dir später tausende Euro.

Landwirt mit zwei geförderten Öko-Flächen und einem Grenzsymbol für 20.000 € Gesamtbeihilfe.

Was passiert, wenn du es falsch machst?

Wenn du zwei Fördermittel für dieselbe Maßnahme nutzt, wird das nicht sofort entdeckt. Die Behörden prüfen erst nachträglich - oft erst nach einem Jahr. Dann kommt der Brief: „Wir haben festgestellt, dass Sie die Maßnahme X bereits mit Fördermittel Y gefördert haben. Bitte erstatten Sie den Betrag von XYZ Euro innerhalb von 30 Tagen zurück.“

Dazu kommen Zinsen - meist 5,5 Prozent pro Jahr ab dem Tag, an dem das Geld ausgezahlt wurde. Und wenn du das Geld nicht zurückzahlst, wird die Forderung eingetrieben. Das kann bis zur Zwangsvollstreckung gehen. In schweren Fällen droht sogar ein Strafverfahren wegen Betruges.

Ein Fall aus der Praxis: Ein Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen hat 2023 eine Wärmepumpe mit BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit finanziert. Beide Anträge wurden genehmigt - aber erst nach sechs Monaten erkannte die BAFA, dass die Maßnahme identisch war. Er musste 18.000 Euro zurückzahlen - plus 1.200 Euro Zinsen. Und das, obwohl er dachte, er hätte alles richtig gemacht.

Was ist der beste Weg, um maximal Förderung zu bekommen?

Plan vorher. Mach eine Liste aller geplanten Maßnahmen. Ordne sie: Dämmung, Fenster, Heizung, Solarthermie, Photovoltaik. Dann prüfe für jede Maßnahme, welches Förderprogramm passt. Und dann: Stelle nur einen Antrag pro Maßnahme. Nicht mehr. Nicht weniger.

Wenn du mehrere Maßnahmen hast, kombiniere sie clever: Eine Dämmung mit BAFA, eine Photovoltaik-Anlage mit KfW, die Heizung mit einem anderen Zuschuss - aber nur, wenn sie wirklich unterschiedlich sind. Und immer: Die Summe aller Fördermittel darf die Gesamtkosten nicht übersteigen.

Ein Tipp: Nutze die Fördermittel, die dir am meisten bringen. Die BAFA-Zuschüsse sind oft einfacher als Kredite. Aber wenn du einen KfW-Kredit mit niedrigem Zinssatz bekommst, kann er zusammen mit einem Zuschuss die beste Lösung sein. Es geht nicht um die Anzahl der Fördermittel - sondern um die effiziente Nutzung.

Was ändert sich 2026?

Die EU hat 2023 die De-minimis-Verordnung aktualisiert und die Obergrenzen leicht erhöht. Das bedeutet: Du kannst etwas mehr Geld aus verschiedenen Quellen kombinieren - aber nur, wenn du die Gesamtsumme im Auge behältst.

Der Bund arbeitet an einer Vereinfachung. Ein neues Portal soll bis 2026 alle Förderprogramme in einer Übersicht zeigen - inklusive Kombinationsregeln. Bis dahin bleibt: Recherche, Recherche, Recherche. Keine Annahmen. Keine Hoffnungen. Nur Fakten.

Die Zukunft liegt in der Kombination - aber nur in der richtigen. Wer klug plant, spart Geld. Wer schlampig ist, zahlt doppelt - und das nicht nur mit Geld, sondern mit Zeit, Stress und Ärger.

Kann ich BAFA und KfW für dieselbe Maßnahme kombinieren?

Nein. Für dieselbe Maßnahme darfst du nur einen Antrag stellen - entweder bei BAFA oder bei der KfW. Eine Ausnahme: Du kannst einen BAFA-Zuschuss mit dem Ergänzungskredit der KfW kombinieren. Das ist die einzige erlaubte Kombination für dieselbe Maßnahme. Alles andere gilt als Doppelförderung und führt zur Rückzahlung.

Darf ich BAFA-Förderung und steuerliche Förderung gleichzeitig nutzen?

Nein. Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung (über die Einkommensteuer) und die BAFA-Förderung schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Du musst dich entscheiden: entweder den Zuschuss oder die Steuervergünstigung. Beides ist nicht erlaubt.

Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?

Nur, wenn die Richtlinien es explizit erlauben. In der Regel ist das nicht der Fall, besonders bei der BEG-Förderung. Die Bundesförderung deckt oft die volle Förderquote ab. Wenn du zusätzlich vom Land Geld willst, musst du prüfen, ob die Maßnahme als separate Leistung gilt. In den meisten Fällen ist das nicht der Fall - und die Kombination wird abgelehnt.

Was ist mit Fördermitteln aus der EU?

EU-Fördermittel können mit deutschen Programmen kombiniert werden - aber nur, wenn sie für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden. Du darfst nicht dieselbe Maßnahme mit EU-Geld und Bundesgeld doppelt finanzieren. Die EU-Regelung „De-minimis“ begrenzt die Gesamtsumme aller kleinen Beihilfen auf 200.000 Euro pro Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Das gilt auch für Kombinationen.

Wie prüfe ich, ob eine Kombination erlaubt ist?

Gehe auf die Förderdatenbank (foerderdatenbank.de) und suche das jeweilige Programm. Dort findest du unter „Kombinationsmöglichkeiten“ die offiziellen Regeln. Lies auch das Merkblatt der Förderstelle - besonders den Abschnitt „Nicht kombinierbar mit“. Wenn du unsicher bist, hol dir eine kostenlose Beratung von einem Energieeffizienz-Experten oder deiner Hausbank.