Wenn Sie ein nachhaltiges Immobilienprojekt planen - egal ob Sanierung oder Neubau - dann haben Sie mehr Fördermöglichkeiten als je zuvor. Doch viele Bauherren scheitern nicht an der Idee, sondern an der Fördermittelkombination. Sie wissen nicht, welche Zuschüsse mit welchen Krediten zusammenpassen, wo es Verbote gibt und wie sie die maximale Förderung erreichen. Hier ist die klare, aktuelle Anleitung für 2026.
Die drei Säulen der Bundesförderung
Die wichtigsten Förderprogramme für nachhaltige Immobilien in Deutschland laufen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein bundesweites Förderprogramm, das seit 2021 energetische Sanierungen und klimafreundliche Neubauten unterstützt. Sie besteht aus drei Teilprogrammen:
- BEG WG: Für Wohngebäude (Modernisierung und Neubau)
- BEG NWG: Für Nichtwohngebäude (z. B. Gewerbe, Verwaltung)
- BEG EM: Für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Heizung
Die Anträge für BEG EM laufen über das BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, zuständig für Einzelmaßnahmen und Energieberatung, während BEG WG und BEG NWG über die KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau, Hauptträger von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen für Immobilien beantragt werden. Wichtig: Sie können jetzt alle drei kombinieren - das war bis Ende 2023 nicht erlaubt.
Was Sie für Sanierungen bekommen
Wenn Sie Ihr Wohnhaus sanieren, können Sie bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit fördern lassen. Bei Erreichen der Effizienzhaus-EE-Klasse steigt die Grenze auf 150.000 Euro. Das ist nicht nur ein Kredit - es ist ein Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. Für die energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 50 %.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt der Maximalbetrag für diese Beratung 10.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohnungen sind es 4.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 40.000 Euro pro Gesamtprojekt. Das bedeutet: Wenn Sie ein Vierfamilienhaus sanieren, können Sie bis zu 16.000 Euro für die Planung bekommen - plus den Sanierungszuschuss.
Neubau mit KfW 297/298: Klimafreundlich und günstig
Beim Neubau ist das KfW-Programm 297/298 Klimafreundlicher Neubau für Wohngebäude mit Krediten bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit und Zinsverbilligung die wichtigste Option. Sie bekommen hier nicht nur einen Kredit mit bis zu 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung, sondern auch eine Zinsverbilligung von der KfW.
Die Höhe der Förderung hängt vom QNG-Zertifikat Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, ein bundesweit anerkanntes Nachhaltigkeitslabel für Neubauten ab. Gebäude mit QNG-Zertifizierung erhalten höhere Kreditobergrenzen und bessere Zinsen. Ohne QNG sind die Konditionen zwar noch attraktiv, aber nicht mehr so stark subventioniert.
Ein Beispiel: Sie bauen ein Einfamilienhaus mit QNG-Zertifizierung. Sie können bis zu 150.000 Euro Kredit aufnehmen. Die Zinsen liegen bei etwa 2,5 % effektiv - statt 5 % wie bei einer normalen Baufinanzierung. Das spart Ihnen über 30 Jahre mehr als 70.000 Euro.
Neubau für Gewerbe: KfW 299 mit bis zu 15 Millionen Euro
Für Nichtwohngebäude - also Büro, Lager, Praxis, Hotel - gibt es das KfW-Programm 299 Klimafreundlicher Neubau für Nichtwohngebäude mit Krediten bis zu 15 Millionen Euro. Dieses Programm ist besonders wichtig für Unternehmen, die ihre Immobilien auf Klimaneutralität umstellen.
2023 wurden allein für dieses Programm 750 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) Bundesfonds zur Finanzierung klimaschutzrelevanter Investitionen bereitgestellt. Der Kredit ist zinsgünstig, hat eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren und kann auch für den Erstkauf von bestehenden Gebäuden genutzt werden, wenn diese auf klimafreundliche Standards saniert werden.
Neue Programme 2024/2025: Was sich geändert hat
2024 kam eine wichtige Neuerung: Das Kombinationsverbot zwischen Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Effizienzhaus-Sanierungen (BEG WG) wurde aufgehoben. Früher mussten Sie entweder Schritt für Schritt sanieren - oder alles auf einmal. Jetzt können Sie:
- Erst ein Fenster ersetzen (mit BEG EM)
- Dann die Heizung tauschen (mit BEG EM)
- Und am Ende das Dach dämmen und das Haus auf Effizienzhaus-Standard bringen (mit BEG WG)
Das ist ein riesiger Vorteil. Sie müssen nicht mehr alles auf einmal bezahlen. Sie können die Sanierung in Phasen planen - und jede Phase separat fördern lassen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2024. Wenn Sie seitdem einen Antrag gestellt haben, können Sie ihn noch einmal neu einreichen.
Zusätzlich gibt es seit Oktober 2024 das Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) Neues KfW-Programm für bezahlbaren, klimafreundlichen Wohnbau mit geringem Einkommenslimit. Es richtet sich an Bauherren mit niedrigem Haushaltseinkommen und fördert Gebäude mit maximal 80 Quadratmetern pro Wohneinheit. Die Förderung ist hier besonders hoch - bis zu 35 % Zuschuss.
Die neuen Förderprogramme für spezielle Fälle
Das Programm Jung kauft Alt Förderung für Erstkauf von sanierungsbedürftigen Wohnimmobilien mit Zuschuss bis zu 350.000 Euro pro Projekt unterstützt junge Menschen, die zum ersten Mal eine Immobilie kaufen. Voraussetzung: Sie dürfen bisher kein Wohneigentum besessen haben. Das Haus muss einen Energieausweis der Klasse F, G oder H haben und innerhalb von 54 Monaten auf Effizienzhaus 70 EE saniert werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 350.000 Euro pro Projekt - also fast 100 % der Sanierungskosten.
Das Programm Gewerbe zu Wohnen Förderung für die Umwandlung von Gewerbeimmobilien in Wohnraum hilft Kommunen und Investoren, leerstehende Büro- oder Lagergebäude in Wohnungen umzuwandeln. 2025 gibt es 60 Millionen Euro, 2026 sogar 360 Millionen. Die Sanierung muss mindestens die Effizienzhaus-70-EE-Klasse erreichen.
Kombinationsregeln: Was geht, was nicht?
Nicht alle Fördermittel lassen sich kombinieren. Hier die wichtigsten Regeln:
- Ja: BEG WG + BEG EM + KfW 297 + QNG-Zertifizierung + Energieberatung (EBW)
- Ja: KfW 299 + Landesförderung (z. B. NRW.BANK)
- Nein: KfW 297/298 + KWKG (Kraft-Wärme-Kopplung) für Stromverkauf
- Nein: KfW 297/298 + EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaik
Warum diese Verbote? Weil die Förderung nicht doppelt zahlt. Wenn Sie mit der Photovoltaik Strom ins Netz einspeisen und dafür eine Vergütung bekommen, dürfen Sie nicht noch zusätzlich die KfW-Förderung für die Anlage nutzen. Das wäre eine doppelte Förderung - und das ist nicht erlaubt.
Was Sie aber kombinieren können: Landesförderung + Bundesförderung. Die NRW.BANK etwa bietet mit ihrem Programm Nachhaltig Wohnen Zinsgünstiges Darlehen der NRW.BANK für nachhaltige Wohngebäude mit bis zu 100 % Finanzierung Darlehen mit fester Zinsbindung bis zu 35 Jahren und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 %. Das bedeutet: Sie können die KfW-Förderung mit dem Landesdarlehen kombinieren - und so fast 100 % der Kosten finanzieren.
Was Sie jetzt tun müssen
Wenn Sie ein Projekt planen, machen Sie das so:
- Erstellen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) - das erhöht Ihre Förderung bei Einzelmaßnahmen.
- Buchen Sie eine Energieberatung - die Bundesförderung Energieberatung (EBW/EBN) zahlt bis zu 80 % der Kosten.
- Prüfen Sie die QNG-Zertifizierung - sie bringt höhere Kredite und bessere Zinsen.
- Reichen Sie BEG EM und BEG WG gleichzeitig ein - das ist seit 2024 erlaubt.
- Prüfen Sie Landesprogramme - NRW, Bayern, Hessen und Baden-Württemberg haben oft bessere Konditionen als die KfW.
Und vergessen Sie nicht: Die Fördermittel aus dem Klima- und Transformationsfonds werden zwar zeitlich gestaffelt bereitgestellt - aber die BEG-Programme sind davon nicht betroffen. Sie können also mit Sicherheit planen.
Was kommt als Nächstes?
Die Koalition plant, die KfW-Programme ab 2027 zu vereinfachen: Statt drei Programmen für Sanierung und zwei für Neubau gibt es dann nur noch zwei zentrale Programme - eines für Neubau, eines für Sanierung. Das soll die Antragsprozesse einfacher und transparenter machen. Wer jetzt beginnt, profitiert von den jetzigen Regeln - und kann sich später an die neuen vereinfachten Systeme anpassen.
Kann ich BEG EM und BEG WG wirklich gleichzeitig beantragen?
Ja, seit dem 1. Januar 2024 ist das erlaubt. Vorher mussten Sie entweder eine Einzelmaßnahme oder eine Gesamtmodernisierung fördern lassen. Jetzt können Sie Schritt für Schritt sanieren und jede Maßnahme separat beantragen - sogar wenn sie zum selben Gebäude gehören. Das gilt auch rückwirkend für alle Anträge ab 2024.
Wie hoch ist die Förderung für ein Einfamilienhaus mit QNG-Zertifizierung?
Sie bekommen bis zu 150.000 Euro Kredit über KfW 297/298 mit Zinsverbilligung. Zusätzlich können Sie bis zu 30 % der Sanierungskosten als Zuschuss erhalten - also bis zu 45.000 Euro bei 150.000 Euro Kosten. Dazu kommen bis zu 10.000 Euro für die Fachplanung und Baubegleitung. Insgesamt können Sie so bis zu 205.000 Euro an Förderung erreichen.
Bekomme ich Förderung, wenn ich ein altes Haus kaufe und es umbaue?
Ja, besonders mit dem Programm „Jung kauft Alt“. Sie dürfen bisher kein Wohneigentum besessen haben. Das Haus muss einen Energieausweis der Klasse F, G oder H haben. Sie müssen es innerhalb von 54 Monaten auf Effizienzhaus 70 EE sanieren. Dann bekommen Sie bis zu 350.000 Euro Zuschuss - das ist fast die gesamte Sanierungskosten.
Kann ich die Förderung mit Steuervorteilen kombinieren?
Ja, aber nur bedingt. Die energetischen Sanierungsmaßnahmen können Sie über die Einkommensteuer als Sonderausgaben absetzen - bis zu 20 % der Kosten, maximal 40.000 Euro. Das ist aber ein Steuervorteil, kein direkter Zuschuss. Sie können ihn mit den KfW-Zuschüssen kombinieren, aber nicht mit dem KfW-Kredit, weil der bereits zinsverbilligt ist. Eine Beratung durch einen Steuerberater ist hier ratsam.
Was passiert, wenn ich die Sanierung nicht rechtzeitig abschließe?
Wenn Sie die Sanierung nicht innerhalb der Frist abschließen - etwa 54 Monate bei „Jung kauft Alt“ - verfallen die Zuschüsse. Sie müssen dann die Fördermittel zurückzahlen. Deshalb: Planen Sie realistisch. Warten Sie nicht mit der Baubeginn-Bewilligung. Ein Bauantrag, der noch nicht genehmigt ist, zählt nicht als „begonnen“.
Die Förderlandschaft für nachhaltige Immobilien ist komplex - aber nicht undurchschaubar. Wer die Regeln kennt, kann mit der richtigen Kombination aus Zuschüssen, Krediten und Beratung fast die gesamte Sanierung oder den Neubau finanzieren. Nutzen Sie die Chance - und machen Sie Ihr Gebäude nicht nur nachhaltiger, sondern auch finanziell sinnvoller.