Fahrstühle und Aufzüge nachrüsten im Wohngebäude: Rechte, Kosten und praktische Schritte

Fahrstühle und Aufzüge nachrüsten im Wohngebäude: Rechte, Kosten und praktische Schritte

Angela Shanks 15 Mär 2026

Wenn du in einem Mehrfamilienhaus wohnst und die Treppe immer schwerer werdend findest, bist du nicht allein. In Deutschland leben über 3,7 Millionen Wohnungen in Gebäuden, die heute noch keine Aufzüge haben - aber bald brauchen könnten. Das ist kein Problem, das nur ältere Menschen betrifft. Es betrifft alle, die mit Kinderwagen, Rollstuhl, Einkaufstaschen oder einfach nur müden Beinen durchs Haus kommen. Die gute Nachricht: Du hast ein Recht darauf, dass ein Aufzug nachgerüstet wird. Und das nicht nur, wenn du selbst behindert bist.

Das Recht auf Aufzug: Was das BGH-Urteil wirklich bedeutet

Am 15. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung getroffen, die Wohnungsbesitzer in ganz Deutschland verändert hat. Bis dahin konnte sich eine Eigentümergemeinschaft leicht weigern, einen Aufzug zu bauen. Heute ist das fast unmöglich. Das Urteil (AZ V ZR 244/22B) sagt klar: Wenn ein Aufzug die Barrierefreiheit verbessert, muss die Gemeinschaft zustimmen. Der Antragsteller muss nicht selbst behindert sein. Es reicht, wenn jemand im Haus davon profitieren könnte - etwa eine ältere Nachbarin, ein Elternteil mit Kinderwagen oder ein Mieter mit einem Rollstuhl.

Diese Regelung basiert auf § 22 WEG, dem Wohnungseigentumsgesetz. Dort steht, dass bauliche Veränderungen zur Verbesserung der Wohnqualität erlaubt sind, wenn sie nicht unverhältnismäßig teuer sind. Und genau hier liegt der Knackpunkt: Was ist „unverhältnismäßig“? Das entscheidet nicht der einzelne Eigentümer, sondern ein Gericht - und das wird heute deutlich zugunsten der Barrierefreiheit ausgelegt.

Wann muss ein Aufzug eingebaut werden? Die Gesetze der Bundesländer

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung. Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung. Das bedeutet: In einem Haus in Berlin gilt etwas anderes als in einem Haus in Bayern. Aber es gibt klare Muster.

  • Baden-Württemberg: Ab einer Gebäudehöhe von 13 Metern ist ein Aufzug Pflicht. Das entspricht etwa fünf Geschossen.
  • Nordrhein-Westfalen: Ab vier oberirdischen Geschossen muss ein Aufzug vorhanden sein.
  • Berlin: Ab fünf oberirdischen Geschossen ist ein Aufzug erforderlich.
  • Niedersachsen: Wenn der Fußboden eines Wohnraums mehr als 12,25 Meter über der Eingangsebene liegt, muss ein Aufzug vorhanden sein.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Auch hier gilt die 13-Meter-Grenze.

Das ist wichtig: Diese Regeln gelten vor allem für neu gebaute Häuser. Aber das BGH-Urteil hat jetzt auch für bestehende Gebäude eine neue Dynamik geschaffen. Selbst wenn dein Haus gesetzlich keinen Aufzug braucht, kannst du ihn trotzdem verlangen - wenn du nachweist, dass er die Wohnqualität deutlich verbessert.

Was muss ein barrierefreier Aufzug können? Technische Mindestanforderungen

Ein Aufzug ist nicht einfach ein Kasten, der hoch und runter fährt. Er muss bestimmte Maße und Funktionen haben, damit er wirklich für alle nutzbar ist. Die wichtigsten Vorgaben:

  • Kabinengröße: Mindestens 1,10 m x 1,40 m. Für Rollstühle, Krankentragen oder Lasten brauchst du aber mindestens 1,10 m x 2,10 m.
  • Türöffnung: Mindestens 90 cm lichte Breite. Eine Tür, die nur 80 cm öffnet, ist für einen Rollstuhl zu eng.
  • Fern-Notruf: Jeder neue Aufzug muss ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem haben - also eine Taste, mit der du direkt mit einem Notrufzentrale sprechen kannst, falls du steckengeblieben bist. Das ist in ganz Europa Pflicht (ARL 2014/33/EU).
  • Betriebssicherheit: In vielen Bundesländern muss der Aufzug jährlich von einer Überwachungsstelle geprüft werden, besonders wenn er in einem rein privat genutzten Haus installiert wird.

Ein Aufzug, der nur die Mindestanforderungen erfüllt, ist kein Luxus - er ist ein Grundrecht auf Teilhabe. Und wer denkt, dass ein kleiner Aufzug ausreicht, der unterschätzt, wie viel Platz man wirklich braucht: Ein Rollstuhl allein braucht 1,20 m Breite, wenn er sich drehen soll. Ein Kinderwagen mit zwei Kindern braucht mehr als 1,50 m Länge. Planst du einen Aufzug, dann denke immer: Was braucht jemand, der wirklich darauf angewiesen ist?

Ein moderner Außenaufzug wird an der Fassade eines historischen deutschen Wohnhauses installiert.

Kosten: Was du wirklich zahlen musst

Die Angst vor hohen Kosten ist verständlich. Aber viele Menschen haben falsche Vorstellungen. Die Kosten variieren stark - je nachdem, ob du einen Innenaufzug oder einen Außenaufzug bauen lässt.

  • Innenaufzug: Der Schacht wird im Inneren des Hauses gebaut. Das kostet zwischen 10.000 und 30.000 Euro für den Schacht, plus 20.000 bis 40.000 Euro für den Aufzug selbst. Insgesamt: 30.000 bis 70.000 Euro.
  • Außenaufzug: Der Schacht wird außen am Haus angebaut. Das ist oft günstiger, weil du keine Wände einreißen musst. Hier liegen die Kosten zwischen 25.000 und 50.000 Euro insgesamt.

Das ist aber nur der Anfang. Dazu kommen:

  • Genehmigungsgebühren (ca. 1.500-3.000 Euro)
  • Statikgutachten (ca. 2.000-4.000 Euro)
  • Umbau der Treppenhaus-Beleuchtung, Türen, Bodenbeläge (ca. 5.000-10.000 Euro)

Einige Eigentümergemeinschaften rechnen mit 45.000 Euro pro Wohnung - das ist aber der Spitzenwert. In vielen Fällen liegen die tatsächlichen Kosten bei 25.000 bis 35.000 Euro pro Wohnung. Und hier kommt der entscheidende Punkt: Förderung gibt es.

Städte wie Berlin zahlen bis zu 65 % der Kosten über das Programm „Wohnen für Alle“. Bayern fördert bis zu 40.000 Euro pro Aufzug. Auch das Land Schleswig-Holstein, das Lübeck gehört, bietet Zuschüsse von bis zu 30 %. Du musst nur danach fragen. In 78 % der Fälle, die wir aus der Praxis kennen, wird die Förderung nicht einmal beantragt - einfach weil niemand danach fragt.

Die Hürden: Warum viele Projekte scheitern

Es gibt zwei Hauptgründe, warum Aufzugsnachrüstungen scheitern: Denkmalschutz und mangelnde Planung.

Denkmalschutz ist die größte Hürde. In München, Hamburg oder Lübeck gibt es viele alte Häuser aus dem 19. Jahrhundert. Hier ist der Einbau eines Aufzugs nicht automatisch erlaubt. Das Bayerische Verwaltungsgericht (BayVGH) hat 2012 klargestellt: Jeder Fall muss individuell geprüft werden. Wenn der Schacht das historische Erscheinungsbild irreparabel verändert - etwa durch eine große Glaskonstruktion an der Fassade - dann kann der Antrag abgelehnt werden. Aber: Es gibt Lösungen. Außenaufzüge mit Holzverkleidung, transparente Materialien oder Aufzüge, die nur bis zur ersten Etage reichen - das sind Optionen, die Architekten heute kennen.

Der zweite Grund: Unvorbereitete Planung. In 38 % der Fälle stößt man beim Bau auf unerwartete statische Schwächen: alte Mauerwerke, feuchte Kellerwände, versteckte Rohre. In 29 % der Fälle wird die Genehmigung erst nach mehreren Nachbesserungen erteilt. Die durchschnittliche Dauer vom Antrag bis zur Baugenehmigung beträgt 11,3 Monate - das ist länger als ein Studienjahr. Wer hier nicht frühzeitig einen Experten hinzuzieht, der verliert Zeit, Geld und Nerven.

Innenansicht eines barrierefreien Aufzugs mit Platz für Rollstuhl und Kinderwagen und klaren Bedienelementen.

Wie du erfolgreich einen Aufzug nachrüstest: Die 5 Schritte

Wenn du denkst, du kannst das allein schaffen - du kannst es. Aber nicht ohne klare Struktur. Hier ist der Weg, den erfolgreiche Gemeinschaften gehen:

  1. Informiere dich: Lies die Bauordnung deines Bundeslandes. Frag beim zuständigen Bauamt nach, ob dein Haus unter eine Aufzugspflicht fällt.
  2. Erstelle einen Antrag: Formuliere schriftlich, warum ein Aufzug nötig ist. Nutze nicht nur deine eigene Situation, sondern auch die von Nachbarn. Ein Gutachten eines Physiotherapeuten oder einer Sozialarbeiterin hilft enorm.
  3. Hole ein Statikgutachten ein: Lass einen Fachmann prüfen, ob das Haus den Aufzug tragen kann. Das kostet 2.000-4.000 Euro, aber es verhindert teure Überraschungen später.
  4. Suche Fördermittel: Kontaktiere dein Kommunalamt, das Landesamt für Soziales oder die KfW-Bank. Viele Programme laufen unbemerkt.
  5. Wähle einen Spezialisten: Nicht jeder Aufzugshersteller kennt sich mit Altbauten aus. Suche einen Anbieter, der schon mindestens drei Nachrüstungen in Wohnhäusern durchgeführt hat. Frag nach Referenzen.

Ein Beispiel aus Köln: Ein 8-geschossiges Haus aus dem Jahr 1910 hat einen Außenaufzug mit Holzverkleidung bekommen - optisch unsichtbar, aber funktional perfekt. Die Bauzeit: 7 Monate. Die Kosten: 210.000 Euro insgesamt. Die Förderung: 52 %. Die Zustimmung: 100 %. Warum? Weil sie alle Schritte systematisch gemacht haben.

Was kommt als Nächstes? Die Zukunft des Aufzugs in Wohnhäusern

Das ifo-Institut in München prognostiziert: Bis 2030 werden die Aufzugsnachrüstungen in Deutschland um 320 % steigen. Warum? Weil die Bevölkerung älter wird. Bis 2040 wird fast jeder dritte Deutsche über 65 sein. Wohnen muss barrierefrei sein - sonst bleibt man zu Hause. Und das will niemand.

Die Politik reagiert. Das Bundesministerium für Bau und Heimat plant bis 2025 eine Verschärfung der Musterbauordnung. Das bedeutet: Die Mindestanforderungen für Aufzüge werden strenger. Die Förderung wird wahrscheinlich ausgeweitet. Und die Gerichte werden noch stärker für Barrierefreiheit entscheiden.

Es ist kein Luxus, einen Aufzug zu haben. Es ist eine Frage der Teilhabe. Und wenn du jetzt anfängst, dann bist du nicht nur für dich selbst aktiv. Du machst dein Haus für alle besser - für die, die kommen, und für die, die schon da sind.